Versicherungen für Studenten

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung zählt in Deutschland zu den wichtigsten Versicherungsleistungen und ist nicht nur für Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung – auch Studenten müssen sich mit der Einschreibung um den entsprechenden Versicherungsschutz kümmern. Bei einer Krankenversicherung für Studenten gelten allerdings einige Besonderheiten, welche es vor der Unterschrift zu berücksichtigen gilt.

Private Krankenversicherung Studenten

Private Studenten Krankenversicherung

Die private Studenten Krankenversicherung bietet vor allem bessere/mehr Leistungen im Vergleich zur GKV und das zu einem besonders günstigen Studentarif. Sie ist also mehr als nur eine Alternative…

Gesetzliche Studenten-Krankenversicherung

Gesetzliche Studenten Krankenversicherung

Die gesetzliche studentische Krankenversicherung verfügt über einen günstigen Beitragssatz. Die Pflegeversicherung ist gleich mit bei, aber all das nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt…

Familienversicherung KV

Familien-Krankenversicherung

Studenten können sich über ihre Eltern mitversichern lassen. Das geht meist bis zu einem bestimmten Höchstalter in der gesetzlichen Krankenversicherung, ab dann heißt es wechseln. Ebeno darf man nicht mehr als einen Minijob ausüben…

Auslandskrankenversicherung

Speziell für Studenten interessant – eine Auslandskrankenversicherung. Schließlich gehört Auslandserfahrung in vielen Branchen heute zum Standard. Was gilt es an dieser Stelle zu beachten? Am Versicherungsstatus ändert sich auf den ersten Blick nichts. Die gesetzliche Krankenversicherung (Familien-, studentische oder freiwillige Krankenversicherung) leistet im Ausland jedoch leider nur begrenzt gute Dienste, weshalb eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung unbedingt ins Reisegepäck gehört. Mitglieder einer privaten studentischen Krankenversicherung genießen an dieser Stelle natürlich die Vorteile der PKV und können sich auch im Ausland auf einem hohen Niveau behandeln lassen.

Krankenversicherung für ausländische Studenten

Jedes Jahr geht nicht nur ein erheblicher Teil deutscher Studenten ins Ausland – auch die Immatrikulationen ausländischer Studenten bewegen sich auf einem hohen Niveau. Bleibt nur die Frage nach der Krankenversicherung. Entsprechend den Regelungen des Sozialgesetzbuches unterliegen auch Studenten mit Wohnsitz im Ausland der Versicherungspflicht. Damit wird an dieser Stelle eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung notwendig. Alternativ kann natürlich der Weg in die private Krankenversicherung gesucht werden. Hat der Student bereits das 30. Lebensjahr überschritten, bleibt ihm am Ende nur die freiwillige Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen.

Krankenversicherung und Nebenjob

Wer während des Studiums einer Beschäftigung nachgeht, muss vor dem Hintergrund der Krankenversicherung einige Bedingungen beachten. Liegt die Wochenarbeitszeit bei mehr als 20 Stunden, geht der Status des Studenten in der Sozialversicherung verloren und es müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssätze (13% bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nur durch den Arbeitgeber, ansonsten 15,5% anteilig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber) entrichtet werden, sofern es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung handelt bzw. der Student lediglich in den Semesterferien die 20 Stunden überschreitet. Privat versicherte Studenten benötigen dann eine gesetzliche Krankenversicherung, die für ihn die Rentenversicherungsbeiträge einzieht. Um diesen Aspekt kümmert sich aber meist der Arbeitgeber. Für die Familienversicherung ist zusätzlich das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung entscheidend. Liegt es bei einem Minijob über 400,- EUR (360 Euro bei anderen Einkünften), geht der Versicherungsschutz verloren. Besondere Schwierigkeiten entstehen in diesem Zusammenhang natürlich bei schwankenden Einkommen. In solchen Fällen wird eine Durchschnittsumme gebildet, welche die Grenze von 400 bzw. 360 EUR nicht überschreiten darf.