Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- & Pflegeversicherung steigen für alle pflichtversicherten Studenten zum Wintersemester 2019/20, jetzt wechseln!
Zum 01.01.2019 treten wieder einige versicherungsrechtliche Änderungen in Kraft, von denen auch Studenten betroffen sind. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Änderungen bzw. Neuerungen bei gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung.
Studenten sind in den meisten Fällen nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, doch die freiwillige Abgabe ist sinnvoll.
Mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wurde auch eine Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen auf drei Monate bzw. 70 Tage vorgenommen.
Der günstige Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten (KVdS) währt nicht ewig – auch Behinderung oder Krankheit ändern daran nichts, wie das Bundessozialgericht urteilte. Spätestens mit 37 Jahren ist Schluss.
Bislang verzichten 15 % aller Haushalte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten. Was ist mit (dualen) Studenten?
Auch zu Beginn des Jahres 2015 gibt es für Studenten wieder zahlreiche Änderungen im Versicherungsbereich.
Die elektronische Gesundheitskarte wird am 1. Januar 2015 auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten „Pflicht“.
In 2014 kommen auf Studenten wieder zahlreiche Änderungen im Versicherungsbereich zu.