Studenten Versicherung

Versicherungen für Studenten

Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich: Leistungen & Kosten

Auch wenn ein großer Teil der Leistungen für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland einheitlich vorgegeben ist, gibt es doch deutliche Unterschiede bei unter anderem Satzungs-/Zusatzleistungen, Bonus-/Vorteilsprogrammen, den angebotenen Wahltarifen, Service und natürlich den Beiträgen, denn seit dem Jahr 2015 kann jede Krankenkasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag verlangen, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Mit der richtigen Krankenkassenwahl kann man leicht bares Geld sparen. Wir vergleichen hier nachfolgend ausgewählte gesetzliche Krankenkassen. Der Mitgliedschaftsantrag ist schon in wenigen Minuten gestellt.

TKHEKDAK
Die beiden Buchstaben TK in weiß auf blauem Hintergrund, darunter Die TechnikerHEK in schwarzen Großbuchstaben darunter Hanseatische KrankenkasseDAK Gesundheit in orange
Die beste & größte
gesetzliche Krankenkasse Deutschlands
1
Die Leistungsstarke2Die Schnelle mit dem hervorragendem Bonus3
Krankenversicherungsbeitrag pflichtversicherte Studierende (nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)492,73 € / Monat93,55 € / Monat96,79 € / Monat
Pflegeversicherungsbeitrag pflichtversicherte Studierende (nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 SGB XI)5abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder:
ab 19,49 € / Monat (mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahren)
bis 32,48 € / Monat (Kinderlose ab 23 Jahren)
Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit (bestimmte Leistungen wie Vorsorge, Prävention und für unter 18-Jährige sind "unschädlich")7
Ja1/12 des Kalenderjahresbeitrags (max. 600 €)
mehr

unschädlich sind auch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nach § 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V (Zahnprophylaxe); Beginn ab dem folgenden Monat; automatische Verlängerung (max. 3 Jahre)

weniger
Ja1/12 des Kalenderjahresbeitrags (inkl. Nichtversichertenanteil, max. 600 €)
mehr

unschädlich sind auch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nach § 55 Abs. 1 Satz 4 SGB V (Zahnprophylaxe); Beginn zum 1. des folgenden Quartals; keine automatische Verlängerung

weniger
Ja1/12 des Kalenderjahresbeitrags (nur Versichertenanteil!, max. 600 €)
mehr

unschädlich sind auch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nach § 55 Abs. 1 Satz 4 SGB V (Zahnprophylaxe); Beginn ab dem folgenden Monat; automatische Verlängerung

weniger
Bonus-/Vorteilsprogramm8bis zu 200 € jährlich ausgezahlt oder 400 € GesundheitsdividendeFür Erwachsene ab 18 Jahre sind im 1. Bonusjahr maximal bis zu 225 € Auszahlung möglich oder 478 € als Zuschuss zu den Kosten für in Anspruch genommene Leistungen. Ab dem 2. Bonusjahr sind es bis zu 151 € Auszahlung bzw. 322 € als Zuschuss.bis zu 500 € jährlich, plus Zuschussprämien:
mehr
  • 20 % mehr für Gesundheitsleistungen (z.B. Zahnzusatzversicherung, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios, uvm.)
  • 100 % mehr für Gesundheitsleistungen aus dem Sportbereich (z.B. Sport-/Laufschuhe, Fitnesstracker, uvm.)
weniger
Service-Hotline 24/7
Jakostenfrei aus Deutschland (0800-Nummer)
Jakostenfrei aus Deutschland (0800-Nummer)
Jazum Ortstarif
Medizinische 24/7-Hotline
JaTK-ÄrzteZentrum zum Ortstarif
Jakostenfrei aus Deutschland (0800-Nummer)
Jazum Ortstarif
Vermittlung von (Fach-)Arztterminen
JaTK-TerminService online oder telefonisch
Jatelefonisch durch das Service-Team
Nein, Alternative: Terminservice der 116117 online und telefonisch
Geschäftsstellen in ganz Deutschland179 Kundenberatungen3 Kundenzentren250 Servicezentren
Service-AppJaJaJa
Leistungen (Auszug SGB V)
Ärztliche BehandlungJaJaJa
Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische BehandlungJaJaJa
Zahnärztliche Behandlung einschließlich KieferorthopädieJaJaJa
Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und SuprakonstruktionenJa, 60 – 100 % der Kosten der RegelversorgungJa, 60 – 100 % der Kosten der RegelversorgungJa, 60 – 100 % der Kosten der Regelversorgung
Für bis zu 100 % Kostenerstattung von hochwertigem Zahnersatz über der kassen­ärzt­li­cher Regel­ver­sor­gung, professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie bei Erwachsenen und zahnerhaltende Maßnahmen wie Kunststofffüllungen, Wurzelkanalbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissu­ren­ver­sie­ge­lung, uvm. > private Zahnzusatzversicherung abschließen
Arznei- und VerbandmittelJaJaJa
HeilmittelJaJaJa
HilfsmittelJaJaJa
Zusatzversicherung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, da die gesetzlichen Krankenkassen nur bei schwerer Sehbehinderung und für Kinder zahlen; ambulante Zusatzversicherung auch zur Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel
Digitale GesundheitsanwendungenJaJaJa
Häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Palliativversorgung, Hospizleistungen, außerklinische Intensivpflege und HaushaltshilfeJaJaJa
KrankenhausbehandlungJaJaJa
Für Wahlleistungen wie Spezialisten-/Chefarztbehandlung (anstelle von diensthabendem Krankenhausarzt, z. B. Stations­arzt / Belegarzt) oder Unterbringung im 1-/2-Bettzimmer (anstelle von Mehr­bett­zimmer) benötigst du eine stationäre Zusatzversicherung
Fahrkostenübernahme / Krankentransport (auch mit Rettungswagen)JaJaJa
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende LeistungenJaJaJa
Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen, Künstliche BefruchtungJaJaJa
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei SchwangerschaftsabbruchJaJaJa
Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von KrankheitenJaJaJa
Versicherungsschutz im Ausland

Nur in der EU, im EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Staaten mit entsprechendem Sozialversicherungsabkommen (z.B. Tunesien oder der Türkei) bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen → Auslandskrankenversicherung immer angeraten, für diese und Drittstaaten!

Gesetzliche Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten von unverzüglich erforderlichen Behandlungen bei privaten Auslandsreisen auch in Staaten außerhalb der EU und des EWR übernehmen.

Wenn eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung nur im Ausland möglich ist, können die Krankenkassen ausnahmsweise die Kosten hierfür ganz oder teilweise übernehmen. Das gilt auch für eine erforderliche Behandlung außerhalb der EU und des EWR.

Krankenrücktransport aus dem AuslandNein → Unbedingt Auslandskrankenversicherung abschließen!
Satzungsleistungen / Zusatzleistungen
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Reiseschutzimpfungen
Jasofern von STIKO empfohlen
Jaalle Schutzimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen
Jasofern von STIKO empfohlen
Grippeschutzimpfung (Influenza)Ja
Jaalle Schutzimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen
Ja
HPV-Impfungbis zum Alter von 26 Jahren
Jaalle Schutzimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen
bis zum Alter von 26 Jahren
Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) für alleJa
Jaalle Schutzimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen
Nein
Meningokokken für alleNein
Jaalle Schutzimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen
bis zum Alter von 17 Jahren
Weitere Impfungen?Nein
Jaalle Schutzimpfungen mit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen
Nein
Medikamentöse MalariaprophylaxeJaJaJa
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation
Gesundheits-Checkup / Gesundheitsuntersuchungfür 18 - 34 Jährige bei
Risikofaktorenwie Übergewicht, Hypertonie oder Hypercholesterinämie
alle 3 Jahre, max. 35 Euro pro Untersuchung
bei
RisikofaktorenÜbergewicht, Bewegungsmangel
zu 70 %, max. 100 Euro jährlich
für 18 - 34 Jährige bei
Risikofaktorenwie Übergewicht, Hypertonie oder Hypercholesterinämie
einmal innerhalb 2 Kalenderjahre, max. 40 Euro pro Untersuchung
Hautkrebsfrüherkennungfür 15 - 34 Jährige alle 2 Jahre, max. 30 Euro bei einem
erhöhten Risikoauf nicht-melanozytären Hautkrebs (Hauttyp I und II, aktinische Keratose, nicht-melanozytärer Hautkrebs in der Eigenanamnese oder Immunsuppression) oder malignes Melanom (Hauttyp I bis III beim Vorliegen von kongenitalen Pigmentmalen, multiplen gutartigen Pigmentmalen von mehr als 40, atypischen Pigmentmalen von mehr als 5 oder bei Pigmentmalen mit einem Durchmesser größer als 2 mm)
; oder in verschiedenen Bundesländern via besonderer Versorgung
für 17 - 34 Jährige alle 2 Jahrevia "Teilnahmeerklärung zur besonderen Versorgung" bei Praxen, die am Versorgungsvertrag teilnehmen
für 17 - 34 Jährige alle 2 Kalenderjahre bei bestimmten Risikofaktoren, max. 60 Euro
BrustkrebsfrüherkennungNeinMammografie, Ultraschalluntersuchung – Sono-Check bei vorliegenden Risikofaktoren (positive Familienanamnese) zu 70 %, max. 100 Euro jährlichdurch blinde und sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische
Tastuntersucherinnen (MTU) bei bestimmten Risikofaktoren zu 100 % einmal je Kalenderjahr
Sportmedizinische Untersuchung und Beratung80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Behandlung bzw. nicht mehr als 120 Euro bei der erweiterten; alle 2 Jahre70 %, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Behandlung bzw. nicht mehr als 120 Euro bei der erweiterten; einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren100 %, nicht mehr als 60 Euro pro Behandlung bzw. nicht mehr als 120 Euro bei der erweiterten; einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren
Zahnärztliche Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz
Professionelle Zahnreinigungmax. 40 Euro je Kalenderjahr ab 18 Jahren10 Euro je Kalenderjahr ab 16 Jahrenmax. 60 Euro je Kalenderjahr
Kostenlose professionelle Zahnreinigung über Vertragspartner für alleNeinNeinNein, halbjährlich jedoch zum Vorzugspreis von 58 Euro in einer teilnehmenden DentNet Zahnarzt-Praxis
Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen für alleNein70 %, max. 100 EuroNein
Fissuren-Versiegelung der (kariesfreien) Prämolaren im bleibenden GebissNein70 %, max. 100 Euromax. 80 Euro je Kalenderjahr, bis 17 Jahre
Zahnersatz
Zahnersatz zu vergünstigten Konditionen über VertragspartnerNeindentaltrade:
Zahnersatz ohne ZuzahlungKein Eigenanteil bei Zahnersatz, der dem gesetzlichen Standard entspricht und bei 10 Jahre lang gepflegtem lückenlosen Bonusheft
, 5 Jahre Garantie, günstige Konditionen bei Implantaten

DentNet:
Zahnersatz ohne ZuzahlungKein Eigenanteil bei Zahnersatz der Regelversorgung und bei 10 Jahre lang lückenlos gepflegtem Bonusheft
, 5 Jahre Garantie, günstige Konditionen bei Implantaten
Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln
Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophiemax. bis 100 Euro pro Kalenderjahr70 %, max. 100 Euro für jede der Arzneimittelgruppen jährlichmax. bis 100 Euro pro Kalenderjahr
Heilmittel
Kinesiologisches TapingNeinNeinbei Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Bindegewebes, max. 30 Euro pro Kalenderjahr
Osteopathiemax. 3 Sitzungen je Kalenderjahr; max. 40 Euro pro Sitzungmax. 3 Sitzungen jährlich; 80 %, max. 30 Euro pro Sitzungmax. 3 Sitzungen je Kalenderjahr; max. 40 Euro pro Sitzung
Anthroposophische HeilmittelNein70 %, max. 100 Euro jährlich
für Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage
Nein
Weitere Heilmittel im Rahmen von NaturheilverfahrenNein70 %, max. 100 Euro jährlich für Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien), Feldenkrais, Shiatsu, Traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong)Nein
Digitale VersorgungsprodukteNein90 %, max. 250 Euro jährlich für sämtliche digitale Versorgungsprodukte gemäß HEK-VerzeichnisNein
Hilfsmittel
Digitale Versorgungsproduktegemäß TK-Verzeichnis, tatsächliche Kosten abzüglich eines Eigenanteils (§ 33 Abs. 8 SGB V), insgesamt max. 300 Euro im Kalenderjahr90 %, max. 250 Euro jährlich für sämtliche digitale Versorgungsprodukte gemäß HEK-Verzeichnisgemäß DAK-Verzeichnis, tatsächliche Kosten abzüglich eines Eigenanteils von 20 % für Versicherte ab 18 Jahren, insgesamt max. 300 Euro im Kalenderjahr
Alternative Heilmethoden
Homöopathie (besondere Versorgung, Teilnahmeerklärung erforderlich)24 Monate Kostenübernahme für die Erstanamnese, die homöopathische Analyse, die Suche nach geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation) und Folgeanamnesen; nach einem Jahr Pause erneute Inanspruchnahme möglichKostenübernahme für die Erst- und Folgeanamnese, Repertorisation und Analyse bei bundesweit rund 1.400 teilnehmenden ÄrztenNein
Nicht zugelassene Leistungserbringer
Ambulante Behandlung
Jagemäß Verzeichnis
Jagemäß Verzeichnis und von einem nicht zugelassenen Chefarzt/ Leitenden Arzt im Nachgang einer stationären Behandlung durch denselben Chefarzt/Leitenden Arzt
Jagemäß Verzeichnis
Krankenhausbehandlung in einem nicht nach § 108 SGB V zugelassenen KrankenkhausJaJaJa
Zugelassene Leistungserbringer werden im Vierten Kapitel SGB V aufgelistet. Neben der Möglichkeit, (von der Krankenkasse ausgewählte) nicht zugelassene Leistungserbringer als Satzungsleistung nach § 11 Absatz 6 SGB V in Anspruch nehmen zu können, kannst du dies nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse (§ 13 Absatz 2 SGB V) oder bei einem sogenannten "Systemversagen" über die Kostenerstattung tun (§ 13 Absatz 3 SGB V). Für eine Behandlung bspw. beim Heilpraktiker bietet sich jedoch der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung an.
DatenstandSatzung, i.d.F. vom 18.04.2024Satzung, i.d.F. vom 01.01.2024Satzung, i.d.F. vom 11.04.2024

Regelmäßig führen Magazine und Zeitschriften Krankenkassen-Tests sowie Vergleiche durch, küren so die beste gesetzliche Krankenkasse, auch für bestimmte Personengruppen wie Studenten bzw. Studierende. So landeten beim Krankenkassentest von FOCUS-MONEY, der in der Ausgabe 7/2024 veröffentlicht wurde, als beste bundesweite Kasse die TK (Techniker Krankenkasse) knapp vor der Zweiten HEK – Hanseatische Krankenkasse. Neben den Finanzen analysierten die Tester die folgenden 11 Teilbereiche: Service, die angebotenen Wahltarife, Bonus-/Vorteilsprogramme, Leistungen für die alternative Medizin, Gesundheitsförderung, Zusatzleistungen, zahnmedizinische Leistungen, digitale Leistungen, Transparenz und besondere Versorgung.

Wer bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann diese kinderleicht wechseln. Es ist nur noch die neue Krankenkasse zu wählen, eine Kündigung bei der alten übernimmt diese dann für einen selbst.

Alle Angaben hier sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit handelt es sich teils nur um eine verkürzte Darstellung. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist nicht im Einzelnen durch das Sozialgesetzbuch geregelt, sondern wird im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien näher konkretisiert. Für die Satzungsleistungen ist die Satzung der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse in der derzeit gültigen Fassung maßgebend.

1 Zum 18. Mal in Folge wurde die Techniker, mit rund 11,5 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands (Stand: Mai 2024), 2024 im großen Krankenkassenvergleich von "Focus-Money" zur besten Krankenkasse gewählt (Ausgabe 7/2024). Gemeinsam mit den Experten des unabhängigen Deutschen Finanz-Service Instituts (DFSI) untersuchte Focus Money 70 gesetzliche Krankenkassen (bundesweite und regional geöffnete) in 11 Leistungskategorien. Das Ergebnis: die TK setzte sich mit einem hauchdünnen Vorsprung von 0,5 Punkten vor der zweitplatzierten HEK durch.

2 Die HEK wurde im großen Krankenkassenvergleich von Focus-Money in der Ausgabe 7/2024 als bundesweiter Leistungssieger ausgezeichnet. In der Kategorie "Zusatzleistungen" hat die HEK weiterhin mit hervorragend abgeschnitten.

3 Die DAK garantiert Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) eine Bearbeitungsgeschwindigkeit von 24 Stunden für eingegangene Anträge. Im großen Krankenkassenvergleich von Focus-Money in der Ausgabe 7/2024 erreichte die DAK zudem in der Kategorie "Bonus-/Vorteilsprogramme" die Note hervorragend.

4 Gemäß § 236 Absatz 1 SGB V gilt bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V pflichtversicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdS) als beitragspflichtige Einnahmen zunächst 1/30 des Betrages, der als monatlicher Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des BAföG für Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen (derzeit 812 €). Als Beitragssatz sind gemäß § 245 Absatz 1 SGB V 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes vorgesehen (derzeit 7/10*14,6% = 10,22 %). Somit ergibt sich für pflichtversicherte Studenten ein Krankenversicherungsbeitrag von aktuell mindestens 82,99 € im Monat, zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Studierende mit einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge) oder Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird, zahlen ggf. einen höheren Beitrag (§ 236 Absatz 2 SGB V).

5 Für die Beitragsberechnung in der sozialen Pflegeversicherung gelten die gleichen Grundsätze, wie in der Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrundlage ist ebenfalls identisch. Der Beitragssatz wird durch Gesetz festgelegt (vgl. § 55 SGB XI). Für weitere Details wird auf den Beitrag zur Pflegeversicherung verwiesen.

7 Für die Teilnahme am Wahltarif (freiwillig) ist eine separate Teilnahmeerklärung erforderlich. Die Mindestbindungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Beanspruchung von im Dritten (Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft) und Vierten Abschnitt (Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten) des Dritten Kapitels des SGB V genannter Leistungen, mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V (ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten) und den §§ 24 bis 24b SGB V (Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation) sowie Leistungen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind für die Prämienzahlung unschädlich.

8 Für das Bonus-/Vorteilsprogramm gilt es, sich anzumelden. Die Teilnahme ist freiwillig.