Versicherungen für Studenten

Krankenversicherung im Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium

Nimmst du nach dem erfolgreichen Abschluss eines ersten Studiums ein weiteres an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule auf, so wirst du erneut von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V erfasst, wenn du noch jünger als 30 bist und aufgrund über- oder zwischenstaatlichem Recht kein Anspruch auf Sachleistungen für dich besteht.

Ein postgraduales Studium ist ein Studium, das ein vorhergehendes erfolgreich abgeschlossenes Studium (in der Regel grundständiges Studium) voraussetzt. Das Hochschulrahmengesetz unterscheidet innerhalb der postgradualen Studien zwischen Aufbaustudium, Ergänzungsstudium und Zusatzstudium.

Der Beendigungstatbestand 14. Fachsemester wurde bei der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V mittlerweile gestrichen, sodass die vorherige Studiendauer für diese Versicherungspflicht beim Zweit- oder postgradualen Studium (Aufbau-, Ergänzungs- bzw. Erweiterungs- und Zusatzstudium) keine Bedeutung mehr hat.

Irrelevant ist auch, ob du den Studiengang in der Vergangenheit schon einmal studiert hast oder ob es sich um einen konsekutiven oder nicht-konsekutiven Masterstudiengang handelt.

Promotionsstudenten werden jedoch nicht von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V erfasst. Aufgrund der Vergleichbarkeit mit einem Promotionsstudium (Förderung des Promotionsvorhabens, überwiegend wissenschaftliche Arbeiten) begründen sowohl ein Meisterschüler- als auch ein Graduiertenstudium ebenfalls keine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V.

Familienversicherung im Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium

Eine mögliche Familienversicherung über ein Elternteil bzw. den Ehegatten / Lebenspartner, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, ist der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V vorrangig. Hier müssen aber auch die entsprechenden weiteren Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Altersgrenze (bei Begründung der Familienversicherung über ein Elternteil), das (Gesamt-)Einkommen, usw. beachtet werden.

Freiwillige Versicherung im Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium

Solltest du bei Aufnahme des Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudiums schon 30 Jahre oder älter sein, so wirst du von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V nicht erfasst, sofern nicht die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen. Entsprechend wirst du im Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sofern nicht aus einem anderen Grund eine vorrangige Versicherungspflicht in der GKV eintritt oder eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV möglich ist, oder du bleibst bzw. wirst alternativ Mitglied beispielsweise einer privaten Krankenversicherung.

Mitglied bei einer (neuen) gesetzlichen Krankenkasse werden

Wir prüfen, ob du für dein Zweit-, Aufbau- oder Erweiterungsstudium Mitglied bei einer (neuen) gesetzlichen Krankenkasse werden kannst und stellen dir anschließend einen Mitgliedschaftsantrag zur Verfügung. Dazu bitte einfach das folgende Formular ausfüllen:

Bitte gebe hier ALLE Staatsangehörigkeiten an, die du besitzt!
Derzeitige Absicherung im Krankheitsfall

Du kannst hier bis zur Vollendung deines 35. Lebensjahres eine sogenannte private incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur im Basic- oder Profi-Tarif abschließen, wenn du dich als Student, Stipendiat, Doktorand, Au-Pair, (Sprach-)Schüler, Teilnehmer eines Work&Travel-Programms oder nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in Deutschland aufhältst, sofern du eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz im Ausland hast. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Tag deiner Einreise.

Versicherungsdauer Tarif Basic in Euro Tarif Profi in Euro
bis 365 Tage 1,19 1,75
365 bis 1825 Tage 1,65 2,15

> Jetzt incoming-Reisekrankenversicherung abschließen!


Du kannst hier bis zur Vollendung deines 75. Lebensjahres eine sogenannte private incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur im Basic- oder Profi-Tarif abschließen, wenn du dich u.a. nur vorübergehend in Deutschland aufhältst und nicht der gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherungspflicht unterliegst. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Tag deiner Einreise.

Versicherungsdauer Tarif Basic in Euro Tarif Profi in Euro
bis 93 Tage 1,70 (ab 65 Jahren 3,50) 2,50 (ab 65 Jahren 4,50)
94 Tage bis bis 5 Jahre 2,40 (ab 65 Jahren 8,60) 3,40 (ab 65 Jahren 12,70)

> Jetzt incoming-Reisekrankenversicherung abschließen!


Leider mussten wir aufgrund von stark zunehmenden Missbrauchs und Ausnutzens unseres Angebots eine geringe Servicegebühr in Höhe von 19 € für eine Anfrage einführen. Du erhältst diese Gebühr jedoch vollständig zurück, sobald über uns deine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse (TK oder HEK) wirksam zu Stande gekommen ist. Somit entstehen dir dann für die Anfrage selbst durch die Rückerstattung keine Kosten!