Versicherungen für Studenten

Krankenversicherung im Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester ist die offizielle Unterbrechung eines Studiums aus wichtigen Gründen (z.B. aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Absolvierung eines Praktikums oder eines Auslandsstudiums) für die Dauer eines Semesters. Dabei behältst du zwar den Studierendenstatus, bist also weiterhin an deiner Hochschule immatrikuliert, kannst jedoch Lehrveranstaltungen nur eingeschränkt oder gar nicht besuchen bzw. Studienleistungen erbringen.

Während des Urlaubssemesters unterliegst du weiterhin der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei dir gegeben sind, sodass du grundsätzlich regulär bis Ende des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest, in der günstigen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert sein kannst (§ 190 Absatz 9 SGB V), sofern kein anderer vorrangiger Versicherungstatbestand eintritt. Die Beurlaubung schließt auch eine Familienversicherung in der GKV nicht aus.

Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs im Urlaubssemester

Jedoch profitierst du (und dein Arbeitgeber) im Urlaubssemester bei einer etwaigen (weiter) bestehenden Beschäftigung nicht mehr von der Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs.

Im Unterschied zur Ausübung einer Beschäftigung während eines Urlaubssemesters wird jedoch bei Ableistung eines in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums während des Urlaubssemesters davon ausgegangen, dass du – trotz Beurlaubung – deinem Erscheinungsbild nach Studierender bist, sodass Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs gegeben ist. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe eines gegebenenfalls gezahlten Entgelts spielen dabei keine Rolle. Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Urlaubssemesters führt hingegen nicht zur Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs.

Urlaubssemester sind Hochschulsemester, aber keine Fachsemester

Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, da du als Student weiterhin immatrikuliert bist. Sie zählen jedoch nicht als Fachsemester. Auch zählen sie nicht zur Regelstudienzeit, auf die sich Prüfungsfristen etc. beziehen.

Jetzt im Urlaubssemester Krankenkasse wechseln

Wir prüfen, ob du in deinem Urlaubssemester Mitglied in einer (neuen) gesetzlichen Krankenkasse werden kannst und stellen dir anschließend einen vorausgefüllten Mitgliedschaftsantrag zur Verfügung. Dazu bitte einfach das folgende Formular ausfüllen:

Bitte gebe hier ALLE Staatsangehörigkeiten an, die du besitzt!
Derzeitige Absicherung im Krankheitsfall

Du kannst hier bis zur Vollendung deines 35. Lebensjahres eine sogenannte private incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur im Basic- oder Profi-Tarif abschließen, wenn du dich als Student, Stipendiat, Doktorand, Au-Pair, (Sprach-)Schüler, Teilnehmer eines Work&Travel-Programms oder nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in Deutschland aufhältst, sofern du eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz im Ausland hast. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Tag deiner Einreise.

Versicherungsdauer Tarif Basic in Euro Tarif Profi in Euro
bis 365 Tage 1,19 1,75
365 bis 1825 Tage 1,65 2,15

> Jetzt incoming-Reisekrankenversicherung abschließen!


Du kannst hier bis zur Vollendung deines 75. Lebensjahres eine sogenannte private incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur im Basic- oder Profi-Tarif abschließen, wenn du dich u.a. nur vorübergehend in Deutschland aufhältst und nicht der gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherungspflicht unterliegst. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Tag deiner Einreise.

Versicherungsdauer Tarif Basic in Euro Tarif Profi in Euro
bis 93 Tage 1,70 (ab 65 Jahren 3,50) 2,50 (ab 65 Jahren 4,50)
94 Tage bis bis 5 Jahre 2,40 (ab 65 Jahren 8,60) 3,40 (ab 65 Jahren 12,70)

> Jetzt incoming-Reisekrankenversicherung abschließen!


Leider mussten wir aufgrund von stark zunehmenden Missbrauchs und Ausnutzens unseres Angebots eine geringe Servicegebühr in Höhe von 19 € für eine Anfrage einführen. Du erhältst diese Gebühr jedoch vollständig zurück, sobald über uns deine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse (TK oder HEK) wirksam zu Stande gekommen ist. Somit entstehen dir dann für die Anfrage selbst durch die Rückerstattung keine Kosten!