Krankenversicherung im Urlaubssemester
Ein Urlaubssemester ist die offizielle Unterbrechung eines Studiums aus wichtigen Gründen (z.B. aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Absolvierung eines Praktikums oder eines Auslandsstudiums) für die Dauer eines Semesters. Dabei behältst du zwar den Studierendenstatus, bist also weiterhin an deiner Hochschule immatrikuliert, kannst jedoch Lehrveranstaltungen nur eingeschränkt oder gar nicht besuchen bzw. Studienleistungen erbringen.
Während des Urlaubssemesters unterliegst du weiterhin der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei dir gegeben sind, sodass du grundsätzlich regulär bis Ende des Semesters, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest, in der günstigen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert sein kannst (§ 190 Absatz 9 SGB V), sofern kein anderer vorrangiger Versicherungstatbestand eintritt. Die Beurlaubung schließt auch eine Familienversicherung in der GKV nicht aus.
Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs im Urlaubssemester
Jedoch profitierst du (und dein Arbeitgeber) im Urlaubssemester bei einer etwaigen (weiter) bestehenden Beschäftigung nicht mehr von der Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs.
Im Unterschied zur Ausübung einer Beschäftigung während eines Urlaubssemesters wird jedoch bei Ableistung eines in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums während des Urlaubssemesters davon ausgegangen, dass du – trotz Beurlaubung – deinem Erscheinungsbild nach Studierender bist, sodass Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs gegeben ist. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe eines gegebenenfalls gezahlten Entgelts spielen dabei keine Rolle. Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Urlaubssemesters führt hingegen nicht zur Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs.
Urlaubssemester sind Hochschulsemester, aber keine Fachsemester
Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, da du als Student weiterhin immatrikuliert bist. Sie zählen jedoch nicht als Fachsemester. Auch zählen sie nicht zur Regelstudienzeit, auf die sich Prüfungsfristen etc. beziehen.