Versicherungen für Studenten

Familienversicherung bei Studenten

In den ersten Studienjahren ändert sich bei der Krankenversicherung für Studenten in den meisten Fällen nicht viel. Bis zum 25. Lebensjahr können Studenten weiterhin in der Familienversicherung verbleiben. Sofern männliche Studenten vor der Einschreibung Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, verschiebt sich die Altersgrenze um diese Zeit nach hinten. Allerdings muss an dieser Stelle während des Studiums auf Obergrenzen bezüglich eines Nebenverdienstes geachtet werden.

Familienversicherung und Einkommen

Liegt das regelmäßige Brutto-Einkommen (abzüglich der Werbungskosten oder des Sparerfreibetrages) 2009 höher als 360,- EUR (bzw. 400 Euro bei einem Mini-Job), wird eine separate Krankenversicherung für Studenten nötig. Kindergeld, Elterngeld, BAföG und Mutterschaftsgeld fließen in die Berechnung des Einkommens nicht mit ein. Nach dem Überschreiten der Altersobergrenze für den Verbleib in der Familienversicherung muss sich jeder Student um eine eigene Krankenversicherung bemühen – ob in Form der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bleibt jedem selbst überlassen.

Liegt das Einkommen der Eltern über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) und ist der Elternteil in der PKV versichert, bleibt dem Studenten die Mitgliedschaft in der Familienversicherung verwehrt.