Versicherungen für Studenten

Private Krankenversicherung

Eine private studentische Krankenversicherung – im ersten Moment klingt diese Kombination ungewohnt, bietet aber dennoch Vorteile. Diese Variante der Krankenversicherung für Studenten bietet dem Versicherten komfortable Leistungen und den Versicherern potenzielle Kunden der Zukunft. Allerdings müssen vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung für Studenten einige Steine aus dem Weg geräumt werden.

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Generell gilt nach dem 5. Sozialgesetzbuch eine Versicherungspflicht – wer in die private Krankenversicherung eintreten will, muss sich bei den zuständigen Stellen davon befreien lassen. Um die studentische Krankenversicherung zu umgehen, sind allerdings gewisse Fristen einzuhalten – die Befreiung kann nur bis zu drei Monate nach dem Eintreten der Versicherungspflicht beantragt werden. Für den Studenten bieten sich damit nur wenige Möglichkeiten zum Wechsel in die private studentische Krankenversicherung.

Der Antrag auf Befreiung muss entweder zum Beginn des Studiums, dem Ende der Familienversicherung oder studentischen Krankenversicherung gestellt werden. Wer im Rahmen des Studiums die private Krankenversicherung für Studenten als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse ins Auge fasst, sollte die Angebote allerdings sehr genau vergleichen.

Wechselmöglichkeiten im Überblick:

  • Zu Studienbeginn: Studenten der privaten Krankenversicherung können in die studentische gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nach einer Befreiung von ihrer Versicherungspflicht können gesetzlich versicherte Studenten in die PKV wechseln.
  • Zum Ende der Familienversicherung: Wechsel in die studentische gesetzliche Krankenversicherung oder nach Befreiung in die private Krankenversicherung für Studenten.
  • 30. Lebensjahr/Ende 14. Fachsemester: Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder nach Befreiung von der Versicherungspflicht in die private Krankenversicherung für Studenten.
  • WICHTIG: Die Entscheidung für eine private Krankenversicherungen gilt unwiderruflich für die gesamte Dauer des Studiums! Sie kann nur gekündigt werden, wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird oder in eine Familienversicherung eintritt.