Versicherungen für Studenten

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung für Studenten kann einige Vorteile bieten. Denn die PKV ermöglicht, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung mit ihrem einheitlichen und jederzeit kürzbaren Leistungskatalog, einen individuellen sowie vertraglich garantierten Krankenversicherungsschutz bei risikogerechtem Beitrag.

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Dann können sich Studenten privat krankenversichern

PKV bei Befreiung von der Versicherungspflicht

Bei Eintreten der Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V während deines Studiums (bspw. gleich zu Studienbeginn oder eventuell nach Ende der Familienversicherung in der GKV), kannst du dich innerhalb von drei Monaten auf Antrag bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Die Befreiung wird wirksam, wenn das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Als solches zählt die “Folgeversicherungsbestätigung” eines privaten Krankenversicherungsunternehmens, sodass du dich entsprechend im Studium privat krankenversichern kannst.

Wechsel in die PKV anstelle einer obligatorischen Anschlussversicherung

Für alle, deren Familienversicherung oder Versicherungspflicht in der GKV endet (als Student zum Beispiel regelmäßig mit Vollendung des 30. Lebensjahres), setzt sich die Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft bei derselben Krankenkasse fort (obligatorische Anschlussversicherung), wenn keine Ausschlusstatbestände vorliegen. Als Ausschlusstatbestände kommen insbesondere ein neuer Tatbestand der Versicherungspflicht in der GKV, eine Familienversicherung in der GKV oder ein nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 SGB V, an den sich eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisbar anschließt, infrage.

Das Zustandekommen der obligatorischen Anschlussversicherung kann vermieden werden, wenn du innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten deinen Austritt erklärst und das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Als solcher Nachweis gilt die “Folgeversicherungsbescheinigung” einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft. Bindungsfristen an die Krankenkasse sind beim Austritt übrigens nicht einzuhalten.

PKV-Wechsel nach Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Wer freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann seine Mitgliedschaft auch kündigen und sich privat krankenversichern (§ 191 SGB V in Verbindung mit § 175 Abs. 4 SGB V). In diesem Fall muss die allgemeine 12-monatige Bindungsfrist bei der Krankenkasse nicht beachtet werden! Bei Inanspruchnahme eines Wahltarifs ist jedoch die maßgebende Mindestbindungsfrist nach § 53 Abs. 8 Satz 1 SGB V zu beachten. Eine Kündigung ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem du die Kündigung erklärst (Beispiel: Kündigungseingang am 15.01., Kündigung zum 31.03., PKV ab 01.04.). Die Kündigung wird nur wirksam, wenn du innerhalb der Kündigungsfrist das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.

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Für welche Studenten eignet sich die PKV?

Im Gegensatz zur GKV muss eine Private Krankenversicherung, mit Ausnahme der Aufnahmeverpflichtung im Basistarif, nicht jeden Studenten “nehmen”. Der Beitrag ist auch für Studierende vom gewählten Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand (Risiko) abhängig. Kinder sind immer mit einem eigenen Beitrag abzusichern, eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht.

Mit der Wahl eines entsprechenden Selbstbehaltes (auch Selbstbeteiligung) kann auf die Höhe der Beiträge aktiv Einfluss genommen werden. Zudem gibt es je nach Tarif die Möglichkeit, eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn in einem Jahr keine oder nur bestimmte Leistungen, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, von der Versicherung in Anspruch genommen wurden.

Der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung kann für Studenten durchaus sinnvoll sein. Wer sich zum Beispiel bewusst für ein bestimmtes Leistungspaket im Krankheitsfall entscheiden möchte, kann das mit einem entsprechenden PKV-Tarif realisieren. Für beihilfeberechtigte oder in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Studenten (Beamtenkinder), die nur eine Restkostenversicherung benötigen oder einen Zuschuss zum Beitrag in der PKV erhalten (pauschale Beihilfe), können sich direkt niedrigere Beiträge als in der GKV ergeben, die nur “Vollversicherungen” kennt.

Der frühe Abschluss einer PKV als Student hat zudem den Vorteil, dass man so seinen oftmals noch guten Gesundheitszustand und das niedrige Eintrittsalter konservieren kann. Und das geht so: Wer nach dem Ende des Studiums wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird, kann eine sogenannte Anwartschaftsversicherung bei seinem Versicherungsunternehmen abschließen und profitiert später davon, wenn mit den Jahren bspw. vielleicht irgendwann Versicherungsfreiheit eintritt, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze genannt) überschritten wurde. In diesem Fall kann dann die Private Krankenversicherung zu niedrigeren Beiträgen im Vergleich zu Neukunden und ohne erneute Gesundheits-/Risikoprüfung aufleben bzw. fortgesetzt werden!

Tarifangebote für Studenten in der PKV

Studenten haben bei der Privaten Krankenversicherung prinzipiell die “Wahl” zwischen den unternehmenseigenen Normaltarifen, den speziellen Ausbildungs- / Studientarifen (sofern von der Gesellschaft angeboten, regelmäßig ohne Bildung von Alterungsrückstellungen und bis zu einem bestimmten Höchstalter / Studienabschluss) sowie dem verbandseinheitlichen Tarif PSKV.

Die Versicherungsgesellschaft kann prinzipiell auch gewechselt werden, wenn du mit deinem aktuellen Tarif (Leistung, Kosten, …) oder dem Angebot deines Versicherers insgesamt nicht zufrieden bist:

Private Krankenversicherung für Studierende von ottonova

Die ottonova Krankenversicherung AG ist Deutschlands erste rein digitale private Krankenversicherung und bietet für Studierende bis zum 39. Lebensjahr drei Tarife mit Primärarztprinzip an: den Einsteiger “Study Smart” ohne Selbstbehalt, “Study Protect” mit 500 Euro Selbstbehalt (gilt nicht für stationäre Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, professionelle Zahnreinigung) und den Top-Seller “Study Free” wieder ohne Selbstbehalt. Einige “Highlights”:

  • Arzthonorare bis 5,0-facher Satz
  • Sehhilfen (z.B. Brille, Kontaktlinsen) bis zu 550 € alle 36 Monate
  • Heilpraktiker (inkl. Osteopathie) bis zu 2.000 € innerhalb von 36 Monaten
  • Offener Hilfsmittelkatalog inklusive zukünftiger Weiterentwicklungen
  • Stationäre Unterbringung im Zweibett-Zimmer
  • 80 % Zahnersatz (inkl. Inlays und Implantate)
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR) 1 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Niveau (ohne Altersbegrenzung)
  • unbegrenzter Versicherungsschutz (nach deutschen Gebührenordnungen) innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
  • 6 Monate Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
  • ottonova Concierge Service (Termin­verein­barung)

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Private Kranken-Vollversicherung der Barmenia

Die einsA Tarif-Familie der Barmenia ermöglicht es dir während der Vertragslaufzeit deinen Krankenversicherungsschutz den sich ändernden Bedürfnissen anzupassen. Von der preisorientierten Einsteigervariante bis hin zum leistungsstarken Komfortschutz. Entscheide, wo dein Schwerpunkt in der privaten Kranken-Vollversicherung liegen soll und wähle einen Tarif mit den Leistungen, die dir besonders wichtig sind. Einfach und flexibel!

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Deine Vorteile bei der Barmenia:

Leistung bis zu
Hausarzt/Primärarzt 100 %
Heil-/Hilfsmittel 100 %
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus 100 %
freie Arztwahl im Krankenhaus (ohne GOÄ-Begrenzung) 100 %
ambulante Psychotherapie 100 %
Zahnbehandlung und Prophylaxe 100 %
Zahnersatz 85 %

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PSKV: Verbandseinheitlicher PKV-Tarif für Studenten

Einige private Krankenversicherer, das heißt nicht alle Gesellschaften, bieten den verbandseinheitlichen Tarif für Studierende (PSKV) an. Dessen Leistungen und Beiträge sind bei allen beteiligten Unternehmen gleich. Er kann unabhängig von der Zahl der absolvierten Semester bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres gewählt werden und ist eher für bisher privatversicherte Studenten gedacht, die nach dem Ende der Beihilfeversicherung aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in eine andere Gesellschaft bzw. Tarif wechseln können.

Der PSKV-Tarif ist in seinen Leistungen sehr stark beschränkt. Zu beachten ist unter anderem die Begrenzung der Kostenerstattung für Leistungen nach der GOÄ auf maximal den 1,7-fachen und nach der GOZ maximal auf den 2,0-fachen Faktor, was nicht mal den Regelhöchstsatzen der GOÄ/GOZ entspricht, die Ärzte grundsätzlich und ohne Begründung berechnen dürfen. Das heißt alle Arztleistungen, die darüber abgerechnet werden, werden von der Versicherung nicht erstattet und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Im Krankenhaus umfasst der PSKV-Tarif die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht jedoch die Wahlleistungen (wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer). Weiterhin bestehen auch deutliche Leistungs- bzw. Erstattungsbeschränkungen bei Hilfsmitteln (kein offener Hilsmittelkatalog, für erstattungsfähige Hilfsmittel nur 50 % Erstattung ab einem Rechnungsbetrag über 51,13 Euro), Heilmitteln (1,3-facher Satz der GOÄ), Psychotherapie (maximal 10 Sitzungen pro Semester und bis zum 1,7-fachen Satz der GOÄ) und der zahnärztlichen Behandlung (u.a. Zahnersatz zu maximal 50 % des Rechnungsbetrages). Für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen werden auf Antrag maximal freiwillige Zuschüsse vom Versicherer gewährt (muss vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt worden sein).

Der geschlechtsunabhängige Monatsbeitrag für Neuzugänge nach dem 1. April 2017 im PSKV-Tarif beträgt:

  • 68,07 Euro im Alter von 16 – 19 Jahren
  • 86,98 Euro im Alter von 20 – 24 Jahre
  • 114,27 Euro im Alter von 25 – 29 Jahren
  • 146,10 Euro im Alter von 30 – 34 Jahren

Im Gegensatz zu den Normaltarifen gibt es im Studententarif keine Wartezeiten bis medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden können. Für Kinder von Versicherten (0 – 15 Jahre alt) im PSKV ist ein eigener Beitrag von einheitlich 120,07 Euro zu entrichten. Ein mögliches direktes Abrechnungsverfahren zwischen Ärzten und Krankenversicherungsunternehmen bei Rechnungen bis zur Höhe der versicherten Gebührensätze vermeidet die Vorleistungspflicht der Studierenden.

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