Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- & Pflegeversicherung steigen für alle pflichtversicherten Studenten ab dem Wintersemester 2019/2020, jetzt wechseln!
Zum 01.01.2019 treten wieder einige versicherungsrechtliche Änderungen in Kraft, von denen auch Studenten betroffen sind. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Änderungen bzw. Neuerungen bei gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung.
An der durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geprägten absoluten Altershöchstgrenze für die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (37. Lebensjahr) wird angesichts des Wegfalls der Begrenzung der Fachsemesteranzahl (14 Fachsemester = 7 Jahre) seit dem 01.01.2020 nicht weiter festgehalten.
Auch zu Beginn des Jahres 2015 gibt es für Studenten wieder zahlreiche Änderungen im Versicherungsbereich.
Die elektronische Gesundheitskarte wird am 1. Januar 2015 auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten “Pflicht”.
In 2014 kommen auf Studenten wieder zahlreiche Änderungen im Versicherungsbereich zu.