Versicherungen für Studenten

Archiv für das Tag 'Krankenversicherung'

Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in 2021 steigt

Erstveröffentlicht am 15.09.2020 von admin | 0

Am 14. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 beschlossen, am 27.11.2020 gab auch der Bundesrat grünes Licht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhöht sich aufgrund der Anhebung der monatlichen Bezugsgröße.

Die Beiträge für pflichtversicherte Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) und in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI) steigen ab dem 01.10.2020.

Die Examensregelung, auch Übergangs- oder Examenstarif genannt, in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für Studenten zum 01.01.2020 abgeschafft. Studierende ab 30 zahlen dann sofort deutlich mehr, Studierende unter 30 (zunächst) weniger.

Bisher freiwillig gesetzlich krankenversicherte Studenten unter 30 Jahren sparen ab dem 01.01.2020 durch einen Versichertenstatuswechsel kräftig!

Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten ab 2020

Erstveröffentlicht am 28.09.2019 von admin | 0

Mit dem vom Bundestag beschlossenen MDK-Reformgesetz wird es ab dem Jahr 2020 einige Änderungen auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten geben.

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- & Pflegeversicherung steigen für alle pflichtversicherten Studenten ab dem Wintersemester 2019/2020, jetzt wechseln!

Neues bei Kranken- & Pflegeversicherung in 2019

Erstveröffentlicht am 30.11.2018 von admin | 0

Zum 01.01.2019 treten wieder einige versicherungsrechtliche Änderungen in Kraft, von denen auch Studenten betroffen sind. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Änderungen bzw. Neuerungen bei gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung.

Studentische GKV: mit 37 Jahren ist Schluss

Erstveröffentlicht am 14.01.2015 von admin | 0

An der durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geprägten absoluten Altershöchstgrenze für die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (37. Lebensjahr) wird angesichts des Wegfalls der Begrenzung der Fachsemesteranzahl (14 Fachsemester = 7 Jahre) seit dem 01.01.2020 nicht weiter festgehalten.

Elektronische Gesundheitskarte für Studenten

Erstveröffentlicht am 23.12.2014 von admin | 0

Die elektronische Gesundheitskarte wird am 1. Januar 2015 auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten “Pflicht”.

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