Versicherungen für Studenten

Archiv für das Tag 'Krankenversicherung'

Wir gehen im Beitrag der Frage nach, ob die Internationale oder Europäische Krankenversicherung eine (günstige) Alternative zur deutschen PKV sein kann.

Am 12. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 beschlossen, am 25.11.2022 gab auch der Bundesrat grünes Licht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhöht sich ab 2023 aufgrund der Anhebung der monatlichen Bezugsgröße.

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- & Pflegeversicherung steigen für alle pflichtversicherten Studenten ab dem Wintersemester 2022/2023: Jetzt wechseln!

Eltern mit mehreren Kindern müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sozialen Pflegeversicherung bessergestellt werden als kleinere Familien und Kinderlose.

Die längst noch nicht überstandene Corona-Pandemie und die kostenintensive Gesetzgebung unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen unter Druck gesetzt. Für das Jahr 2022 drohte der gesetzlichen Krankenversicherung ohne ergänzenden Bundeszuschuss ein Milliardendefizit und auch die Prognosen für die Folgejahre sehen düster aus. Ohne weitere Steuerzuschüsse drohen Beitragssatzanhebungen auf breiter Front.

Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen können unter bestimmten Voraussetzungen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt werden.

Vorzeitigen Krankenkassenwechsel jetzt prüfen!

Erstveröffentlicht am 13.11.2020 von admin | 0

Nach derzeitigem Recht ausgelöste allgemeine Bindungsfristen von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen (= 18 Monate), die zum Jahreswechsel 2020/2021 noch nicht erfüllt sind, verkürzen sich auf 12 Monate, enden aber frühestens am 31.12.2020, wodurch teils ein deutlich früherer Krankenkassenwechsel möglich ist.

Höhere Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte in 2021

Erstveröffentlicht am 23.09.2020 von admin | 0

Die Bundesregierung hat die Weichen für eine höhere Belastung beitragszahlender Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in 2021 gestellt.

Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in 2021 steigt

Erstveröffentlicht am 15.09.2020 von admin | 0

Am 14. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 beschlossen, am 27.11.2020 gab auch der Bundesrat grünes Licht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhöht sich aufgrund der Anhebung der monatlichen Bezugsgröße.

Die Beiträge für pflichtversicherte Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) und in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI) steigen ab dem 01.10.2020.

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