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Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen droht in den kommenden Jahren stark zu steigen

Letzte Aktualisierung am 21.12.2022 von admin

Die längst noch nicht überstandene Corona-Pandemie und die kostenintensive Gesetzgebung unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die ab dem Jahr 2022 deutlich sichtbar werden wird, haben die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen unter Druck gesetzt. Währenddessen erholt sich die Konjunktur nur langsam. Ende Juni rechnete die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer für das Jahr 2022 mit einem Minus von rund 15 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Mit dem im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) erhalten die gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Gesundheitsfonds im Jahr 2022 schonmal einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 7 Milliarden Euro. Ursprünglich wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 12,5 Milliarden Euro, konnte sich gegenüber Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit dieser Forderung jedoch nicht durchsetzen.
Ohne einen ergänzenden Bundeszuschuss würde der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übrigens von jetzt 1,3 Prozent durchschnittlich um mindestens einen Prozentpunkt in 2022 steigen, so die Prognosen der Ersatzkassen.

Weiterhin ist durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz eine Entlastung des Gesundheitsfonds für das Jahr 2022 vorgesehen: Verfügt dieser nach Ablauf des Geschäftsjahres 2021 über Finanzmittel, die die Mindestreserve überschreiten, so werden diese in die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das Jahr 2022 überführt und damit zur Minderung der prognostizierten Finanzierungslücke der GKV im Jahr 2022 verwendet.

Die Kosten für Covid-19-Testungen und -Impfungen werden außerdem nun komplett vom Bund übernommen. Der Gesundheitsfonds kann dadurch mit Entlastungen von etwa 2,7 Milliarden Euro rechnen.

Erhöhung des ergänzenden Bundeszuschusses für das Jahr 2022

Per Rechtsverordnung konnte das Bundesministerium für Gesundheit, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Deutschen Bundestages, ohne Zustimmung des Bundesrats, den ergänzenden Bundeszuschuss für das Jahr 2022 bis zum 31. Dezember 2021 erhöhen. Der in der Rechtsverordnung festzusetzende ergänzende Bundeszuschuss ist auf den Betrag festzusetzen, der erforderlich ist, um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nach § 242a SGB V im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren und damit die Einhaltung der Sozialgarantie der Bundesregierung (Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch 2022 unter 40 Prozent) zu gewährleisten, so steht es im Gesetz.
Basis der Einschätzung sind die Finanzergebnisse des 1. Halbjahres 2021, die ein Defizit von rund 1,9 Milliarden Euro zu Tage brachten, aber auch die zu erwartende Finanzentwicklung im zweiten Halbjahr 2021.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen melden für das erste Halbjahr 2021 derweil ein Defizit von 1,6 Milliarden Euro. In den ersten sechs Monaten 2020 hatte der AOK-Verbund noch einen Überschuss von 320 Millionen Euro erwirtschaftet. Da sich für die zweite Jahreshälfte eine weitere Kostensteigerung abzeichne, rechnet die AOK-Gemeinschaft bis Jahresende 2021 mit einem Defizit von mehr als vier Milliarden Euro.

Der Vorstandschef der BARMER, Christoph Straub, hielt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) eine Aufstockung des ergänzenden Bundeszuschusses für 2022 um weitere 7 auf 14 Milliarden Euro für nötig. Auch der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, warnte: “Die gesetzliche Krankenversicherung steht zum Jahreswechsel vor einem erneuten Defizit.”

Von der GKV-Branche wurde gefordert, dass die Rechtsverordnung für die notwendige Erhöhung des Bundeszuschusses noch vor Abschluss dieser Legislaturperiode, also vor der Bundestagswahl am 26. September 2021, kommen müsse, um zeitnah Planungssicherheit für die Beitragskalkulation zu haben. Auch die Politik gab die Zusage, rechtzeitig im Spätsommer die Finanzsituation für das kommende Jahr 2022 zu klären.
Am 1. September teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem Treffen mit den Spitzen der GKV dann jedoch mit, dass die notwendigen Entscheidungen erst Mitte Oktober 2021 auf Basis der Zahlen des GKV-Schätzerkreises und damit nach der Wahl getroffen werden sollen, was zu blankem Entsetzen bei den Teilnehmern führte. Denn im Hintergrund wurden in Vorbereitung auf das Gespräch extra die notwendigen Zwischenbilanzen und Berechnungen sowohl der Krankenkassen als auch des Gesundheitsfonds auf den August vorgezogen um im Gespräch mit dem Bundesgesundheitsminister Einigkeit darüber zu erzielen, wie hoch der zusätzliche Bundeszuschuss im kommenden Jahr sein muss. Der GKV-Spitzenverband hatte dazu deutlich gemacht, dass für die Stabilität des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im kommenden Jahr 2022 ein zusätzlicher Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro notwendig wäre. Der Bundesgesundheitsminister hat im Gespräch betont, dass die gesetzliche Vorgabe gelte, den Zusatzbeitragssatz bei 1,3 Prozent stabil zu halten. Er betonte ebenfalls, dass die dafür notwendigen Finanzmittel kommen sollten und dass damit die Sozialgarantie der Bundesregierung gelte.

In der Sitzung des GKV-Schätzerkreises am 13. Oktober 2021 haben die Expertinnen und Experten von Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband dann erwartungsgemäß einen zusätzlichen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von sieben Milliarden Euro für das Jahr 2022 prognostiziert. Hintergrund hierfür ist die Erwartung höherer Ausgaben in 2022. In Folge erwartete der GKV-Spitzenverband, dass die Bundesregierung rasch für einen entsprechenden Bundeszuschuss sorgt – und damit die Gefahr von flächendeckend steigenden Zusatzbeiträgen im nächsten Jahr abwendet. Der Bundesgesundheitsminister müsse nun schnell die entsprechende Verordnung auf den Weg bringen.

Am 18. November 2021 billigte der Bundestag dann die Verordnung, mit der der ergänzende Bundeszuschuss 2022 an den Gesundheitsfonds um sieben Milliarden Euro auf 14 Milliarden Euro steigt. Der GKV-Spitzenverband begrüßte den Beschluss der Verordnung, forderte aber erneut weitere Schritte zur finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen. “Das ist für die 90 Prozent gesetzlich Versicherten in unserem Land ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu stabilen Krankenkassenbeiträgen auch im nächsten Jahr”, sagte Verbandschefin Dr. Doris Pfeiffer. “Die eigentliche Aufgabe folgt aber jetzt erst für die neue Regierung.”

2023 droht Beitragssatzsteigerung um 1 Prozent

Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt mit einem weitestgehend stabilen durchschnittlichen Beitragssatz in das neue Jahr 2022 gestartet sind, droht laut GKV-Spitzenverband Anfang 2023 eine Beitragssatzsteigerung von einem Prozentpunkt, sofern die Politik nichts unternimmt. Die Ampel-Koalition habe sich zumindest darauf geeinigt, das Problem der zu geringen Krankenkassen-Beiträge, die der Bund für die Bürgergeld-Empfänger (früher Hartz IV-Empfänger) zahlt, anzugehen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die neue Bundesregierung der gesetzlichen Krankenversicherung die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet, das wären immerhin zehn Milliarden Euro mehr als bisher.

GKV-Finanzbedarf bis 2025: Explodieren die Zusatzbeitragssätze?

Nach den aktuellen Berechnungen des IGES-Instituts für die DAK-Gesundheit wächst der zusätzliche Finanzbedarf der GKV im “Basisszenario” in der kommenden Legislaturperiode bis 2025 stetig auf rund 27 Milliarden Euro an (in einem pessimistischen Szenario könnte sich das Finanzdefizit in der GKV im Jahr 2025 sogar auf bis zu 35 Milliarden Euro belaufen). Konsequenz: Schon 2023 droht ohne Gegenmaßnahmen für die Versicherten ein Beitragssatzsprung um 1,2 Prozentpunkte. Das wäre fast eine Verdopplung des Zusatzbeitrages und der historisch größte Anstieg in der GKV-Geschichte. Bis 2025 könnte der durchschnittliche Beitragssatz um 1,6 Prozentpunkte ansteigen.

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern schon lange eine grundlegende Reform der GKV-Finanzen, um eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Um die Beiträge zur GKV mittelfristig stabil zu halten, sei eine – ordnungspolitisch ohnehin gebotene – schrittweise Anhebung und Dynamisierung der Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen notwendig, die zuvor genauestens definiert werden müssen (auch der Bundesrechnungshof fordert dies von der Politik). Darüber hinaus bedarf es umfassender Strukturreformen im Gesundheitswesen, um Effizienzpotenziale zu heben und gleichzeitig Versorgungsverbesserungen für die Versicherten zu ermöglichen. Weiterhin wird gefordert, den Mehrwertsteuersatz für mehrwertsteuerpflichtige GKV-Leistungen (im Wesentlichen Arzneimittel) auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent abzusenken und den Kassen endlich einen angemessenen und bedarfsgerechten Beitrag für Bürgergeld-Empfänger zu zahlen (laut IGES-Institut entlaste sich der Bund hier auf Kosten der Beitragszahlenden jährlich um mehr als zehn Milliarden Euro!). Zusätzlich wird man auch die Dynamik bei den Ausgaben und dabei insbesondere die Vergütungssteigerungen kritisch in den Blick nehmen müssen.