Versicherungen für Studenten

Neues bei Kranken- & Pflegeversicherung in 2019

Letzte Aktualisierung am 10.01.2024 von admin

Zum 01.01.2019 treten wieder einige versicherungsrechtliche Änderungen in Kraft, von denen auch Studenten betroffen sind. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Änderungen bzw. Neuerungen bei gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung.

Höhere Krankenversicherungsbeiträge für (einige) Studenten in 2019

Auch 2019 gibt es wieder veränderte Rechengrößen in der Sozialversicherung. So beträgt die unter anderem für die freiwillige Versicherung in der GKV bedeutsame monatliche Bezugsgröße (West) im Jahr 2019 3.115 Euro (2018: 3.045 Euro). Als beitragspflichtige Mindesteinnahmen werden dementsprechend im neuen Jahr monatlich 1.038,33 Euro angenommen (90. Teil der monatlichen Bezugsgröße = 34,61 Euro * 30 Tage = 1.038,33 Euro), sodass sich für die freiwillige Versicherung unter Berücksichtigung des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 % ein monatlicher “Mindestgrundbeitrag” von 145,37 Euro zuzüglich des Beitrags unter Berücksichtigung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes ergeben.

Im “Übergangs- oder Examenstarif” mit dem reduzierten Beitragssatz von 10,22 % (7/10 des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %), den Studenten für längstens 6 Monate nach Ende der studentischen Pflichtmitgliedschaft nutzen können, beträgt der monatliche Mindestbeitrag in 2019 106,12 Euro. Dazu kommt auch hier wieder der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Bei der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) bleibt zu Jahresbeginn 2019 erstmal noch alles beim alten, da der BAföG-Bedarfssatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende unverändert 649 Euro beträgt und sich auch am reduzierten Beitragssatz in Höhe von 10,22 % (sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes 14,6 %) nichts ändert. Das Bundes-Kabinett hat am 30.01.2019 einen Gesetzesentwurf zur BAföG-Reform beschlossen. Demnach soll sich der BAföG-Bedarfssatz für auswärts wohnende Studierende zunächst zum Wintersemester 2019/2020 auf 744 Euro im Monat erhöhen und zum Wintersemester 2020/2021 auf 752 Euro. Somit würde der “Mindestgrundbeitrag” in der KVdS, das heißt ohne den individuellen Zusatzbeitrag einer jeden gesetzlichen Krankenkasse, von derzeit 66,33 Euro auf 76,04 Euro im Monat und ein Jahr später auf 76,85 Euro steigen.

Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Studenten können sich auch ergeben, wenn die jeweilige gesetzliche Krankenkasse ihren individuellen Zusatzbeitragssatz erhöht. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht und die Krankenkasse kann vom Studenten gewechselt werden.

Unzufrieden mit deiner Krankenkasse? Jetzt Mitglied bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse werden!

Wir prüfen, ob du Mitglied bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse werden kannst und stellen dir anschließend einen vorausgefüllten Mitgliedschaftsantrag zur Verfügung. Dazu bitte einfach das folgende Formular ausfüllen:

Bitte gebe hier ALLE Staatsangehörigkeiten an, die du besitzt!
Derzeitige Absicherung im Krankheitsfall

Du kannst hier bis zur Vollendung deines 35. Lebensjahres eine sogenannte private incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur im Basic- oder Profi-Tarif abschließen, wenn du dich als Student, Stipendiat, Doktorand, Au-Pair, (Sprach-)Schüler, Teilnehmer eines Work&Travel-Programms oder nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in Deutschland aufhältst, sofern du eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz im Ausland hast. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Tag deiner Einreise.

Versicherungsdauer Tarif Basic in Euro Tarif Profi in Euro
bis 365 Tage 1,19 1,75
365 bis 1825 Tage 1,65 2,15

> Jetzt incoming-Reisekrankenversicherung abschließen!


Du kannst hier bis zur Vollendung deines 75. Lebensjahres eine sogenannte private incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur im Basic- oder Profi-Tarif abschließen, wenn du dich u.a. nur vorübergehend in Deutschland aufhältst und nicht der gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherungspflicht unterliegst. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Tag deiner Einreise.

Versicherungsdauer Tarif Basic in Euro Tarif Profi in Euro
bis 93 Tage 1,70 (ab 65 Jahren 3,50) 2,50 (ab 65 Jahren 4,50)
94 Tage bis bis 5 Jahre 2,40 (ab 65 Jahren 8,60) 3,40 (ab 65 Jahren 12,70)

> Jetzt incoming-Reisekrankenversicherung abschließen!


Leider mussten wir aufgrund von stark zunehmenden Missbrauchs und Ausnutzens unseres Angebots eine geringe Servicegebühr in Höhe von 19 € für eine Anfrage einführen. Du erhältst diese Gebühr jedoch vollständig zurück, sobald über uns deine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse (TK oder HEK) wirksam zu Stande gekommen ist. Somit entstehen dir dann für die Anfrage selbst durch die Rückerstattung keine Kosten!

Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung steigt

Zum 01.01.2019 erhöht sich der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung um 0,5 % auf 3,05 %, für Kinderlose ab 23 Jahren auf 3,3 %. Von der Erhöhung betroffen sind alle in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtigen Studenten.

Konkret ergeben sich für Studenten, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V krankenversicherungspflichtig sind, in der sozialen Pflegeversicherung folgende neue Monatsbeiträge: 21,42 Euro für Kinderlose über 23 Jahre, für alle anderen 19,79 Euro. Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Studenten zahlen ab 2019 mindestens 31,67 Euro bzw. 34,26 Euro (Kinderlose ab 23) im Monat, berechnet anhand der neuen Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro (siehe oben). Wer Einnahmen darüber erzielt, zahlt entsprechend anhand dieser höheren Bemessungsgrundlage.

Einkommensgrenze für die Familienversicherung steigt

Die beitragsfreie Familienversicherung kann nur durchgeführt werden, wenn der Familienversicherte regelmäßig höchstens über ein Gesamteinkommen (§ 16 SGB IV) von monatlich 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (West) verfügt. Diese Einkommensgrenze steigt im Jahr 2019 bundeseinheitlich auf 445 Euro monatlich an (1/7 von 3.115 Euro).

Paritätische Finanzierung des Krankenkassen-Zusatzbeitrages

Ab dem Jahr 2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner und Rentenversicherung wieder paritätisch den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Zuvor musste dieser allein vom Arbeitnehmer bzw. Rentner getragen werden. Für ordentlich Studierende ergibt sich damit keine Neuerung, sie zahlen schließlich den gesamten Krankenversicherungsbeitrag selbst.