Versicherungen für Studenten

Mit Versichertenstatuswechsel zum 01.01.2020 als bisher in der GKV freiwillig versicherter Student unter 30 Jahren kräftig sparen!

Letzte Aktualisierung am 30.05.2024 von admin

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Studenten, die bereits mehr als 14 Fachsemester studiert haben, aber noch jünger als 30 Jahre sind, wechseln ab dem 01.01.2020 als Pflichtversicherte in die günstigere Krankenversicherung der Studenten (KVdS) und reduzieren damit ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag je nach Krankenkasse auf nur noch knapp über 100 Euro deutlich!

Möglich macht dies eine Gesetzesänderung, die zum 01.01.2020 in Kraft tritt. Denn zu diesem Datum wird die 14-Fachsemesterbegrenzung bei der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studierende (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) abgeschafft und es gilt nur noch die Vollendung des 30. Lebensjahres als Beendigungstatbestand.

Macht eure gesetzliche Krankenkasse auf die Gesetzesänderung aufmerksam und verlangt einen Wechsel eures Versichertenstatus von einer freiwilligen Mitgliedschaft in die Pflichtmitgliedschaft als Student, wenn ihr die (weiteren) gesetzlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V erfüllt und eure Krankenkasse nicht von selbst “darauf kommt”.

Ein zweites Mal könnt ihr sparen, wenn ihr eure gesetzliche Krankenkasse wechselt, hin zu einer mit einem niedrigeren Zusatzbeitragssatz, besseren Zusatzleistungen, Wahltarifen und effizienterem Bonusprogramm: