Versicherungen für Studenten

Elektronische Gesundheitskarte für Studenten

Letzte Aktualisierung am 25.08.2018 von admin

Die neue elektronische Gesundheitskarte mit dem Lichtbild des Versicherten (Generation 1+) wird am 1. Januar 2015 für alle gesetzlich krankenversicherte Studenten einzig gültiger Versicherungsnachweis und damit Voraus­setzung, um medizi­nische Leistungen auf Kosten einer Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Die alte Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember 2014 nach einer Übergangszeit seit dem 1. Oktober 2014 ihre Gültigkeit als Versicherungsnachweis.

Studenten werden aber in jedem Fall auch ohne Vorlegen der elektronischen Gesundheitskarte, abgekürzt eGk, vom Arzt behandelt. Sie müssen jedoch innerhalb von zehn Tagen einen zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Versicherungsnachweis (Einzelfallbestätigung seiner Krankenkasse) oder gültige eGK nachreichen. Anderenfalls können die Ärzte oder Psycho­therapeuten ihrem Patienten die Behand­lungs­kosten privat in Rechnung stellen. Legt der versicherte Student bis zum Ende des Quartals die Karte doch noch vor oder weist seine Krankenkasse nach, dass er bei ihr versichert ist, muss der Arzt den Rechnungs­betrag an den Patienten zurück­zahlen.

Ausnahme Notfallbehandlung: Bei einer Notfall­behand­lung reicht es auch künftig, wenn der Versicherte dem Arzt seine persönlichen Angaben, seine Krankenkasse und seinen Versicherten­status nennt und durch seine Unter­schrift bestätigt.

Was kann die elektronische Gesundheitskarte?

Zur Einführung wird die elektronische Gesundheitskarte als Basisversion mit Grundfunktionen ausgegeben, diese sind:

  • neues Design
  • Foto auf der Karte für alle Versicherten über 15 Jahre (Ausnahme: Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie z.B. immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten)
  • neue lebenslang gültige 10-stellige Krankenversicherungsnummer
  • Braille-Prägung (Blindenschrift) ist möglich
  • Tag des Beginns vom Versicherungsschutz, sowie Datum des Fristablaufs bei befristeter Gültigkeit auf dem Chip
  • Stammdaten des Versicherten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Krankenkasse) + Daten zum Zuzahlungsstatus und zum Versichertenstatus (z. B. Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
  • Informationen zur ausstellenden Krankenkasse und ein Kennzeichen für die zuständige Kassenärztliche Vereinigung
  • Versicherungsschutz in der Europäischen Union (europäische Krankenversichertenkarte – EHIC): Auf der Rückseite der Karte stehen alle Angaben, die das bisherige Formular E111 für Reisen in Länder der Europäischen Union, das als Versicherungsschutz notwendig war, ersetzen. Die Europäische Krankenversichertenkarte wird in allen 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, mit Einschränkungen auch in Mazedonien, Montenegro und Serbien anerkannt.

Folgende Funktionen sollen zukünftig noch zur eGK hinzugefügt werden:

  • Online-Mitgliedschaftsprüfung
  • Online-Aktualisierung der Stammdaten
  • Elektronisches Rezept
  • freiwillige Speicherung weiterer Daten wie z.B. medizinische Daten wie Informationen für den Notfall oder Arzneimittel, Dokumentation der Organspendebereitschaft, elektronische Patientenakte, elektronischer Arztbrief

Was machen Studenten mit Ihrer alten Karte?

Nach Erhalt der eGK, jedoch spätestens nach Ablauf der Gültigkeit, muss die vorhandenen Krankenversichertenkarte an die gesetzliche Krankenkasse zurückgegeben werden. Dort wird für eine sachgemäße, datenschutzsichere und umweltschonende Entsorgung gesorgt.

Weitere Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit.