Versicherungen für Studenten

Studenten Versicherung

Welche Policen gehören zu den Studenten Versicherungen, die auf jeden Fall abgeschlossen werden müssen oder sollten?

Studenten Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Personen, also auch Studenten, mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sind gemäß § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG verpflichtet, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, sofern sie nicht:

  1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind oder
  2. Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben im Umfang der jeweiligen Berechtigung oder
  3. Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder
  4. Empfänger laufender Leistungen nach dem Dritten, Vierten und Siebten Kapitel des SGB XII und Empfänger von Leistungen nach Teil 2 des SGB IX sind für die Dauer dieses Leistungsbezugs und während Zeiten einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von weniger als einem Monat, wenn der Leistungsbezug vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat.

Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt für Studenten in Frage, wenn sie vom Geltungsbereich des SGB erfasst werden. Dies ist vorbehaltlich anderer Regelungen im SGB und durch zwischen- oder überstaatlichen Rechts der Fall, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 30 SGB I, sogenanntes Territorialitätsprinzip). Durch § 3 SGB IV wird in Ergänzung zu § 30 SGB I der persönliche und räumliche Anwendungsbereich der Vorschriften über die Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der Sozialversicherung bestimmt. Hierzu wird das aus § 30 SGB I folgende Territorialitätsprinzip für den Bereich der Sozialversicherung (§ 2 SGB IV) modifiziert. Nach § 3 SGB IV gelten im Beitragsrecht die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung, soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind (Nr. 1), während der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt nur (wie nach § 30 Abs. 1 SGB I) der maßgebliche Anknüpfungspunkt bleibt, soweit eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit nicht vorausgesetzt wird (Nr. 2). Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Die Versicherungspflicht in § 3 SGB IV knüpft an den Beschäftigungsort an. § 3 SGB IV wird durch §§ 4 bis 6 SGB IV ergänzt. Durch § 4 SGB IV wird der Geltungsbereich des § 3 SGB IV mittels Ausstrahlung ausgedehnt. § 5 SGB IV schränkt den Geltungsbereich wiederum durch das Institut der Einstrahlung ein. § 6 SGB IV schließlich bestimmt, dass Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt bleiben, mithin vorrangig sind. Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenn für sie aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Mit dem fest vorgeschriebenen und jederzeit kürzbaren! Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung muss sich aber kein Student begnügen. Mit Hilfe einer Befreiung von der Versicherungspflicht winkt hier z.B. für eigentlich in der GKV versicherungspflichtige Studenten anfangs die Möglichkeit zum Wechsel in die private Studenten-Krankenversicherung. Studenten, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können ihre Mitgliedschaft zugunsten eines Wechsels in die PKV kündigen. Gesetzlich Versicherte müssen aber nicht unbedingt das Versicherungssystem wechseln, sondern können auch einfach zu einer anderen Krankenkasse wechseln, die günstiger und besser als ihre aktuelle ist.

Die Pflegeversicherung ist ebenfalls eine Pflichtversicherung: Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Ganz wichtig: Wer sich für einen (vorübergehenden) Auslandsaufenthalt (egal ob Urlaub, Sprachkurs, Auslandssemester, Auslandspraktikum, usw.) entscheidet, sollte auch an die Auslandskrankenversicherung denken, denn gesetzlich Krankenversicherte haben im Ausland nur eingeschränkten oder sogar gar keinen Schutz! Auch die Leistungen einer privaten Krankheitskostenversicherung können im Ausland beschränkt sein, sodass auch für privatversicherte Studierende eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein kann, ebenfalls, um eine etwaige im Tarif eingeräumte Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden.

Werde Mitglied bei einer (neuen) gesetzlichen Krankenkasse

Füll einfach das nachfolgende Formular aus und erhalte (vorausgefüllte) Mitgliedschaftsanträge für (neue) gesetzliche Krankenkassen:

Bitte gebe hier ALLE Staatsangehörigkeiten an, die du besitzt!
Derzeitige Absicherung im Krankheitsfall

Du kannst hier bis zur Vollendung deines 35. Lebensjahres eine sogenannte private incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur im Basic- oder Profi-Tarif abschließen, wenn du dich als Student, Stipendiat, Doktorand, Au-Pair, (Sprach-)Schüler, Teilnehmer eines Work&Travel-Programms oder nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in Deutschland aufhältst, sofern du eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz im Ausland hast. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Tag deiner Einreise.

Versicherungsdauer Tarif Basic in Euro Tarif Profi in Euro
bis 365 Tage 1,19 1,75
365 bis 1825 Tage 1,65 2,15

> Jetzt incoming-Reisekrankenversicherung abschließen!


Du kannst hier bis zur Vollendung deines 75. Lebensjahres eine sogenannte private incoming-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur im Basic- oder Profi-Tarif abschließen, wenn du dich u.a. nur vorübergehend in Deutschland aufhältst und nicht der gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherungspflicht unterliegst. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre ab dem Tag deiner Einreise.

Versicherungsdauer Tarif Basic in Euro Tarif Profi in Euro
bis 93 Tage 1,70 (ab 65 Jahren 3,50) 2,50 (ab 65 Jahren 4,50)
94 Tage bis bis 5 Jahre 2,40 (ab 65 Jahren 8,60) 3,40 (ab 65 Jahren 12,70)

> Jetzt incoming-Reisekrankenversicherung abschließen!


Leider mussten wir aufgrund von stark zunehmenden Missbrauchs und Ausnutzens unseres Angebots eine geringe Servicegebühr in Höhe von 19 € für eine Anfrage einführen. Du erhältst diese Gebühr jedoch vollständig zurück, sobald über uns deine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse (TK oder HEK) wirksam zu Stande gekommen ist. Somit entstehen dir dann für die Anfrage selbst durch die Rückerstattung keine Kosten!

Studenten Haftpflichtversicherung

Daneben raten Experten unbedingt zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung – denn selbst wer nur mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er gegenüber anderen verursacht.

Volljährige Studenten sind hier in der Regel nur über eine Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn das Studium unmittelbar an die Schulausbildung anschließt (Ausnahme vorher Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen Jahres) und man als Student auch noch nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Ob dem jedoch wirklich so ist, sollte man in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Anderenfalls braucht man als Student eine eigene Privathaftpflichtversicherung oder schließt sicherheitshalber einfach eine ab, denn die Kosten sind mit ab ca. 3 Euro monatlich wirklich überschaubar.

Studenten Kfz-Versicherung

Wer als Student dank Kraftfahrzeug die eigene Mobilität in vollen Zügen genießt, kommt natürlich auch an einer Kfz-Versicherung nicht vorbei. Daneben ist die Vollkaskoversicherung für den eigenen Pkw im Rahmen der Studenten Versicherung nicht zwingend notwendig, sofern es sich nicht um ein Neufahrzeug handelt. Ein Verzicht bzw. die Nutzung einer Teilkasko-Versicherung hilft hier beim Sparen und schont die Haushaltskasse.

Studenten Hausratversicherung

Je nach Ausgangssituation kann ein Student bei den Versicherungen sparen – nämlich dann, wenn er auch als angehender Akademiker noch als Teil des elterlichen Haushalts gilt. Ein Beispiel wäre etwa die Studenten Hausratversicherung. Unter Umständen erübrigt sich in diesem Zusammenhang ein eigenständiger Vertrag. Voraussetzung ist aber grundsätzlich ein Blick in die Versicherungsbedingungen der Eltern-Police, vielleicht ist deren Schutz auch gar nicht mehr up-to-date.

Unfallversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie steht es mit den Risiken in Freizeit und Sport? Diese Frage beantwortet in erster Linie die Studenten Unfallversicherung. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Studenten automatisch kostenfrei abgesichert. Diese bietet aber keinen Versicherungsschutz bei Unfällen in der Freizeit. Dafür benötigt man dann eine private Unfallversicherung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten sichert den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust der Arbeitskraft in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls ab. Sie wird von Verbraucherschützern und anderen Experten eigentlich jedem empfohlen. Studenten profitieren dabei von dauerhaft niedrigeren Beiträgen durch den frühen Abschluss (Eintrittsalter), einem in der Regel besseren Gesundheitszustand und einer für sie vorteilhaften Berufsgruppeneinstufung.