Versicherungen für Studenten

Archiv für das Tag 'Pflegeversicherung'

Neues freiwilliges GKV-Beitrittsrecht für forschende Ausländer

Erstveröffentlicht am 01.03.2024 von admin | 0

Für forschende Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung nach § 18d Absatz 1 AufenthG verfügen, wurde ein neues freiwilliges Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland eröffnet.

Wir gehen im Beitrag der Frage nach, ob die Internationale oder Europäische Krankenversicherung eine (günstige) Alternative zur deutschen PKV sein kann.

Am 12. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 beschlossen, am 25.11.2022 gab auch der Bundesrat grünes Licht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhöht sich ab 2023 aufgrund der Anhebung der monatlichen Bezugsgröße.

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- & Pflegeversicherung steigen für alle pflichtversicherten Studenten ab dem Wintersemester 2022/2023: Jetzt wechseln!

Eltern mit mehreren Kindern müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sozialen Pflegeversicherung bessergestellt werden als kleinere Familien und Kinderlose.

Soziale Pflegeversicherung vor der Zahlungsunfähigkeit?

Erstveröffentlicht am 29.09.2021 von admin | 0

Den Pflegekassen in Deutschland droht aufgrund von Zusatzkosten durch die Corona-Pandemie die Zahlungsunfähigkeit.

Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen können unter bestimmten Voraussetzungen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt werden.

Höhere Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte in 2021

Erstveröffentlicht am 23.09.2020 von admin | 0

Die Bundesregierung hat die Weichen für eine höhere Belastung beitragszahlender Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in 2021 gestellt.

Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in 2021 steigt

Erstveröffentlicht am 15.09.2020 von admin | 0

Am 14. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 beschlossen, am 27.11.2020 gab auch der Bundesrat grünes Licht. Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung erhöht sich aufgrund der Anhebung der monatlichen Bezugsgröße.

Die Beiträge für pflichtversicherte Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) und in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI) steigen ab dem 01.10.2020.

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