Richtig abgesichert ins neue (Fach-)Semester
Letzte Aktualisierung am 05.11.2020 von adminAlljährlich setzen im Frühjahr und im Herbst in der Bundesrepublik Deutschland mit dir zusammen hunderttausende Studenten ihr Hochschulstudium fort (sogenannte Rückmelder). Der Beginn des neuen Semesters ist gleichermaßen auch der ideale Zeitpunkt um deinen Versicherungsbedarf und -schutz wieder auf den Prüfstand zu bringen.
Versicherungen für “Rückmelder” (Studenten im höheren Fachsemester)
Kranken- und Pflegeversicherung
Gesetzliche Pflicht für jeden Studenten ist der Besitz einer ausreichenden Absicherung für den Krankheits- und Pflegefall (Kranken– und Pflegeversicherung).
Im höheren Fachsemester ergeben sich folgende Krankenversicherungsmöglichkeiten:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Familienversicherung: Studenten können sich unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über ein (Groß-)Elternteil (regelmäßig bis zum 25. Lebensjahr, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus), Ehegatten oder Lebenspartner, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, mitversichern.
- Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse: Regelmäßig profitieren “ordentlich Studierende” bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres von den günstigen Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) oder werden von einer anderen (vorrangigen) Versicherungspflicht in der GKV erfasst.
- Freiwillige Versicherung: Für alle, die zuvor versicherungspflichtig in der GKV waren oder familienversichert ohne sich anschließende Versicherungspflicht in der GKV.
- Private Krankenversicherung
- Nach Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV (beispielsweise wenn nach Ende der Familienversicherung erstmalig im Studium Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V eintritt), oder
- als Alternative zur freiwilligen Versicherung in der GKV.
- Aufgepasst: Die Entscheidung für eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 9 SGB V ist unwiderruflich und wirkt so lange, wie der für die Befreiung maßgebliche Tatbestand ununterbrochen fortbesteht und ohne die Befreiung Versicherungspflicht bewirken würde (sprich bei fortlaufender Einschreibung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres)! Anschließend muss ein Versicherungspflichttatbestand vorliegen, eine Versicherungsberechtigung nach § 9 SGB V oder ein Anspruch auf Familienversicherung bestehen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. In bestimmten Konstellationen wirkt sich die Befreiung auch auf ein neues anschließendes Studium aus, das bei Vorliegen der Voraussetzungen eigentlich eine neue Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V auslösen würde.
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Gesetzlich krankenversicherte Studenten schließen dementsprechend die Pflichtversicherung bei der gleichen Kasse ab (keine eigenen Beiträge für Familienversicherte), privat Krankenversicherte bei ihrem PKV-Unternehmen (Pflegepflichtversicherung).
Auslandreisekrankenversicherung
Für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums gehört eine private Auslandskrankenversicherung unbedingt mit ins Reisegepäck. Das hat mehrere Gründe:
Wenn du in der Zeit deines Auslandaufenthaltes weiterhin in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, werden im Ausland zum einen nur Leistungen erbracht, wenn es sich beim Gastland um einen EU-, EWR-Staat, die Schweiz oder einen anderen Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, das die Krankenversicherung umfasst, handelt. Anspruch besteht zudem nur auf diejenigen Sachleistungen, die vor Ort gesetzlich vorgeschrieben sind, das können also auch deutlich weniger als in Deutschland sein, es kann Selbstbehalte / Zuzahlungen usw. geben! Ein notwendiger Krankenrückstransport nach Deutschland wäre sowieso generell nicht versichert! Und in sogenannten “vertragslosen Staaten” besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die deutsche gesetzliche Krankenkasse (z.B. USA, Kanada, Australien, Mexiko)! Von daher ist eine Auslandreisekrankenversicherung eigentlich immer angeraten.
In Deutschland privat krankenversicherte Studenten müssen in ihre Versicherungsbedingungen schauen, welchen Versicherungsschutz sie im Ausland besitzen, unter Umständen ist auch hier eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung sinnvoll.
Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist aber extrem wichtig. Hier sollten sich Studenten zuerst vergewissern, ob sie eventuell weiterhin über die Police der Eltern (wenn diese eine haben) im Studium mitabgesichert sind. Selbst wenn dies der Fall ist, solltest du analysieren, ob der Elternschutz noch “zeitgemäß” ist oder nicht mittlerweile im Marktvergleich größere Deckungslücken aufweist. Das gleiche gilt für den eigenen Schutz, wenn du ihn vor über zwei Jahren abgeschlossen hast.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer als Student noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hat, sollte damit nicht länger warten. Die Verbraucherzentralen sehen einen Bedarf für jeden, der von seinem Arbeitseinkommen leben muss. Da du jederzeit schwer erkranken oder einen Unfall haben und damit berufs- oder erwerbsunfähig werden kannst, auch während des Studiums – und damit dann vielleicht gar nicht ins richtige Arbeitsleben eintreten kannst -, solltest du diese Absicherung so früh wie möglich unter Dach und Fach bringen. In der Regel bist du als Student auch gesünder, sodass eine Berufsunfähigkeitsversicherung “leichter” und günstiger zu bekommen ist als zu einem späteren Zeitpunkt.
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Hausratversicherung
Nicht selten vergrößert sich im Verlaufe des Studiums der Mobiliarwert der eigenen Wohnung beziehungsweise des eigenen Zimmers. Wenn du bereits eine Hausratversicherung besitzt (oder über die Eltern mitversichert bist), solltest du insbesondere schauen, ob der Versicherungsschutz noch ausreichend ist oder du nicht “plötzlich” schon unterversichert bist. Regelmäßig sollte auch der Versicherungsmarkt angeschaut werden, ob es nicht mittlerweile bessere Policen für einen gibt, die vielleicht sogar weniger kosten.
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Kfz-Versicherung
Wer als Student in Deutschland bereits ein zulassungspflichtiges Fahrzeug besitzt oder die Anschaffung plant, sollte wissen, dass mindestens der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung hierzulande vorgeschrieben ist. Studenten sollten prüfen, ob bei ihrem oder einem anderen Anbieter Rabattmöglichkeiten als “Akademiker” (Berufsstand) bestehen. Wer bereits Kinder hat oder bekommt, kann oftmals auch bei der Autoversicherung sparen.
Für den, der seine Kfz-Versicherung gerne wechseln möchte, gibt es folgende Möglichkeiten: Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahrs (in der Regel bis 30.11.); Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung; Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung; außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall.
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Unfallversicherung
Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind, sind dort (unter anderem auch auf direktem Weg dahin beziehungsweise nach Hause) für sie selbst beitragsfrei über die gesetzliche Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls geschützt. Bei Unfällen, die in der Freizeit passieren, gibt es diesen Schutz nicht! Hier musst du entsprechend mit einer privaten Unfallversicherung die Deckungslücke schließen.
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Private Altersvorsorge / Sparen
Wer im Laufe der Studienzeit den einen oder anderen Euro über hat (beispielsweise weil er arbeiten geht oder gut spart), sollte schon mal ans Alter denken und dafür bereits private Vorsorge treffen. Die Möglichkeiten sind umfangreich. Einige Versicherungsprodukte werden vom deutschen Staat gefördert, wie zum Beispiel die Riester- oder Rürup- / Basis-Rente. Aber auch ungeförderte Produkte sind interessant, da sie mitunter bessere Renditen und mehr Flexibilität versprechen.