An der durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geprägten absoluten Altershöchstgrenze für die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung (37. Lebensjahr) wird angesichts des Wegfalls der Begrenzung der Fachsemesteranzahl (14 Fachsemester = 7 Jahre) seit dem 01.01.2020 nicht weiter festgehalten.
Bislang verzichten 15 % aller Haushalte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten. Was ist mit (dualen) Studenten?
Auch zu Beginn des Jahres 2015 gibt es für Studenten wieder zahlreiche Änderungen im Versicherungsbereich.
Die elektronische Gesundheitskarte wird am 1. Januar 2015 auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten “Pflicht”.
In 2014 kommen auf Studenten wieder zahlreiche Änderungen im Versicherungsbereich zu.
Hunderttausende “rückgemeldete” Studenten starten alljährlich im Frühjahr und Herbst in ein neues höheres Fachsemester. Das ist der richtige Zeitpunkt, um seinen aktuellen Versicherungsschutz und -bedarf zu analysieren: Welche Policen sind vorhanden und wann ist zu handeln?
Tausende Studienanfänger starten mit dem Beginn des Sommersemester Anfang März/April ihre Hochschulausbildung. Höchste Zeit, sich mit seinem individuellen Versicherungsbedarf und -schutz zu befassen.
Auch 2013 ändert sich für Studenten im Versicherungsbereich wieder einiges. studentische-versicherungen.de stellt auch die wichtigsten Neuerungen vor.
Durch die Medien geistert die Einführung der Unisex-Tarife ab dem 21.12.2012 schon eine ganze Weile. Dieser Artikel soll einen Blick auf die Hintergründe, Veränderungen, Profiteure, Zukunft und die Gefahren von Unisex auch für Studenten werfen. Risikodifferenzierung und Prämienhöhe Private Versicherer legen die Prämien ihrer Tarife für jeden Neuversicherten anhand einer Risikoeinschätzung individuell fest. Dabei nutzten […]