Unfallversicherung
Unfälle sind in vielen Bereichen des Alltags an der Tagesordnung – ob nun im Haushalt, Sport oder am Arbeitsplatz. Während Arbeitnehmer an Letzterem in der Regel vor den Folgen eines Unfalls geschützt sind, bleibt der private Rahmen häufig auf der Strecke und eine Studenten Unfallversicherung sucht man bei den Betroffenen meist vergeblich. Dabei macht eine entsprechende Police Sinn, hat ein Unfall hier doch ungeahnte Folgen.
Wann leistet die gesetzliche Studenten Unfallversicherung?
Ähnlich dem Arbeitnehmer, welcher am Arbeitsplatz um den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung weiß, muss sich auch der Student nicht um Unfälle an der Hochschule bzw. auf dem Weg dahin sorgen. Allerdings hat sich damit der Umfang dieser Variante der Unfallversicherung bereits erschöpft. Und wie Statistiken immer wieder zeigen – das Gros der Unfälle ereignet sich nicht an der Hochschule, sondern in der Freizeit.
Eine private Unfallversicherung für Studenten ist also in jedem Fall Pflicht. Zu den wichtigsten Leistungen der Versicherung gehören neben Einmalzahlungen im Fall der Invalidität auch eine Unfallrente sowie Zahlungen im Todesfall. Zusätzlich übernimmt die Studenten Unfallversicherung auch Kosten aus dem Krankenhausaufenthalt bzw. einer anschließenden Reha-Maßnahme.
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Gliedertaxe und Progression
Wie hoch die Leistungen der Unfallversicherung für Studenten ausfallen, darüber entscheiden Gliedertaxe und Progression. Letztere gibt darüber Auskunft, um welchen Faktor die Grundsumme beim Eintritt der Vollinvalidität erhöht wird. Da die Unfallfolgen in aller Regel hohe Folgekosten nach sich ziehen, raten Experten an dieser Stelle zu einer hohen Progression.
Die Gliedertaxe beschreibt dagegen, wieviel Prozent der Student bei einer Unfallversicherung von der Grundsumme erhält, wenn “lediglich” einzelne Körperteile betroffen sind (zum Beispiel der linke Arm nach einem Fahrradunfall). Wichtige Zusatzleistungen der Unfallversicherung für Studenten können auch Ausgaben für kosmetische Operationen oder Aufwendungen für Bergungsaktionen sein – für sportlich Aktive sicher ein wichtiges Entscheidungskriterium.
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Unfallversicherung vs. Berufsunfähigkeit
Um die Unfallversicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgrenzen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Definition des Unfalls. In der Versicherungsbranche wird darunter ein plötzliches Unfallereignis von Außen umschrieben, welches einen unfreiwilligen Gesundheitsschaden nach sich zieht. Welche der beiden Versicherungen aber abschließen? Eine Frage, die sich nicht ohne Weiteres beantworten lässt, da beide Vertragsarten ihre Vor- und Nachteile haben.
Gerade aktive Studenten sind sicher mit einer Unfallversicherung gut beraten. Niedrige Monatsbeiträge und eine Grundsicherung sind zwei der Vorteile. Die umfassende Absicherung gegen eine spätere Berufsunfähigkeit kann dagegen nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung bieten. Zwar muss hier mit höheren Beiträgen gerechnet werden, dafür kommt die BUV aber auch im Fall einer Krankheit auf, sichert den Lebensunterhalt langfristig und deckt auch die Risiken durch Invalidität als Unfallfolge ab.
Im Gegensatz dazu leistet die Unfallversicherung nur für die Folgen eines Unfalls (Invalidität, Behandlungsfolgekosten). Für die Absicherung zukünftiger Risiken reicht die Unfallversicherung deshalb in den wenigsten Fällen aus. Rund 90% der Berufsunfähigkeit entsteht aufgrund von Krankheiten – was seitens der Unfallversicherung unberücksichtigt bleibt. Spätestens mit Aufnahme der ersten Beschäftigung wird deshalb die Berufsunfähigkeit zur Pflicht und die Unfallversicherung ist überflüssig. Wer als Student gewisse Vorteile beim Abschluss genießen will, sollte sich noch vor Abschluss des Studiums für die Vertragsunterschrift entscheiden.
Hintergrund: Die Gesundheitsprüfung der Versicherer macht den Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung mit höherem Alter schwierig. Besonders ein Detail verdient in diesem Zusammenhang noch besondere Beachtung – die Nachversicherung. Was in den ersten Berufsjahren ausreichend erscheint, kann nach Hausbau und Familiengründung nicht mehr den Ansprüchen genügen. Wer die Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeit nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung ändern kann, ist immer auf der sicheren Seite.
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