Versicherungen für Studenten

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Das Bundessozialgericht hat den Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen mit zwei neuen Urteilen deutlich beschränkt. So dürfen sie zum einen keine Einzelleistungen, etwa Auslandsbehandlung oder Zahn­ersatz, gegen zusätzliche Prämien anbieten. Nach einem weiteren Urteil dürfen sie auch nicht mit Vergünstigungen bei privaten Vorteilspartnern werben.