Kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet
Erstveröffentlicht am 19.01.2015 von admin | 0Mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wurde auch eine Ausweitung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen auf drei Monate bzw. 70 Tage vorgenommen.