Versicherungen für Studenten

ottonova Study Secure Premium – private Krankheitskostenvollversicherung für Ausländer

Veröffentlicht am 11.07.2025 von admin

Der Study Secure Premium ist eine auf maximal 5 Jahre befristete private Krankheitskostenvollversicherung für Ausländer mit “aktivem Bildungshintergrund” (in Ausbildung, wie Studierende, Graduierende, Doktoranden, …) bis einschließlich 38 Jahre des deutschen privaten Krankenversicherer ottonova (ottonova Krankenversicherung AG). Der im Jahr 2024 eingeführte Tarif kann über die Versicherungsvertreter Expatrio (Expatrio Global Services GmbH) oder Dr-Walter (DR-WALTER GmbH) mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung (Beantwortung nur weniger Fragen zum Gesundheitszustand) abgeschlossen werden (die Abschlusskosten für den Tarif liegen im mittelhohen dreistelligen Euro-Bereich und sind bereits in den Versicherungsbeiträgen enthalten). Der Study Secure Premium unterscheidet sich von den Tarifen der ottonova für Studierende, die über deren eigene Webseite auch von Ausländern abgeschlossen werden können (nach Einreise) und in bestimmten Bereichen deutlich leistungsstärker sind, wobei im Antragsprozess auch umfangreichere Gesundheitsfragen zu beantworten sind.

Kurze Begriffsdefinition: Versicherungsvertreter nach § 34 d Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GewO – wie Expatrio oder Dr-Walter – ist, wer von einem oder mehreren Versicherern oder einem oder mehreren Versicherungsvertretern damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der Versicherungsvertreter erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrages im Interesse des Versicherungsunternehmens. Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GewO hingegen übernehmen für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen, ohne von einem Versicherungsunternehmen damit betraut worden zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden (Versicherungsnehmers, Auftraggebers) als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.

Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig im Study Secure Premium sind laut Versicherungsbedingungen (Kundeninformation 06/2024) Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis maximal zur Vollendung des 39. Lebensjahres, die sich in einer Ausbildung befinden (z.B. Studium), zu diesem Zweck einen befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland haben und für die weder Versicherungsschutz in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), noch Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall bzw. freie Heilfürsorge besteht.

In dem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet und es gibt zwei Altersgruppen mit unterschiedlichen Beiträgen (16-29 Jahre: 119,91 € Gesamtbeitrag / Monat | 30-38 Jahre: 139,02 € Gesamtbeitrag / Monat | Beiträge inkl. Pflegepflichtversicherung). Bei Vollendung des 30. Lebensjahres ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

Hinweis: Rechtlich erfolgt die Vollendung eines Lebensjahres (12 Monatsfrist) am Vortag des Geburtstages (24:00 Uhr).

Beendigung der Versicherung

Die Versicherung endet mit dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Jedoch aufgepasst: Für alle versicherten Personen endet die Versicherung spätestens 60 Monate nach Versicherungsbeginn. Das heißt, eine Versicherung im ottonova Study Secure Premium ist maximal für 5 Jahre möglich (Höchstversicherungsdauer). Sofern die versicherte Person unmittelbar vor Beginn der Versicherung bereits in einem anderen Tarif für Ausländer mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung, auch bei einem anderen Versicherer, versichert war, werden die dort zurückgelegten Versicherungszeiten auf die 60 Monate angerechnet. Das gilt bspw. auch für eine incoming-Versicherung, die ab der Einreise bis zum Studien- und damit Versicherungsbeginn im Study Secure Premium “vorgeschaltet” wird. ottonova regelt damit die Einhaltung von § 195 Abs. 3 VVG, wodurch als substitutive Krankenversicherung mit befristeter Laufzeit eben keine Alterungsrückstellung gebildet werden muss, was die Versicherung grundsätzlich günstiger macht. Ebenfalls endet die Versicherung mit der Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels oder mit dem Wegfall der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Der Versicherungsschutz endet – auch bei nicht abgeschlossenen Heilbehandlungen – mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses (es gibt also keine Nachversicherung!).

Weiterhin steht in den Bedingungen, dass wenn während der Versicherungszeit für eine versicherte Person Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung eintritt oder ein Anspruch auf Beihilfe bzw. freie Heilfürsorge im Krankheitsfall entsteht, für die versicherte Person die Versicherung zu dem Zeitpunkt endet, zu dem Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung eintritt bzw. zu dem der Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall bzw. freie Heilfürsorge entsteht. Das liefert insofern Streitpotenzial, als dass für die versicherte Person nach strikter Lesart ggf. keine Möglichkeit zur freiwilligen Fortführung besteht, wenn von einem etwaig bestehenden Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 8 SGB V) Gebrauch gemacht werden möchte (weil grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV eintreten würde) oder die private Krankenversicherung parallel zu einer Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gewünscht wird.

Der Versicherungsvertrag kann erstmals zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Anschließend ist die Kündigung jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Außerdem kann die Versicherung außerordentlich gekündigt werden, z.B. dann, wenn ottonova die Beiträge erhöhen muss, die Leistungen durch eine Änderung der Tarif- und Versicherungsbedingungen vermindern muss oder sich die Beträge wegen eines Alterssprungs erhöhen. Dies entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Nach § 205 Abs. 5 VVG kann ein Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt (allgemeine Krankenversicherungspflicht für Personen mit Wohnsitz in Deutschland), jedoch nur dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt.

Weiterversicherungsrecht

Sofern die versicherte Person zum Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit nicht versicherungspflichtig in der GKV ist, besteht das Recht des Versicherungsnehmers, die Versicherung ab dem Zeitpunkt, der auf den Wegfall der Versicherungsfähigkeit folgt, in jedem für den Neuzugang geöffneten Vollversicherungstarif von ottonova fortzuführen, für den zu diesem Zeitpunkt Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit besteht. Die Fortführung ist jedoch nur möglich und findet ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten statt, sofern a) der Versicherungsnehmer diese spätestens 3 Monate nach dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit im Tarif Study Secure Premium beantragt und b) zum Zeitpunkt der Beendigung kein Beitragsrückstand besteht bzw. bestand. Der fortgeführte Vollversicherungstarif kann im Rahmen dieser Regelung auch um Tarife des Krankentagegeldes und/oder des Krankenhaustagegeldes ergänzt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt jeweils Aufnahme- bzw. Versicherungsfähigkeit besteht.

Leistungen

Bei der Leistungsbewertung sollte man bei solchen “Spezialtarifen” immer bedenken, dass diese so konzipiert werden, dass der erforderliche / kalkulierte Beitrag am Ende noch attraktiv genug für die sehr preissensitive, in der Regel einkommensschwache Zielgruppe der ausländischen Studierenden ist, insbesondere im Vergleich auch zu anderen Versicherungsmöglichkeiten, in der gesetzlichen Krankenversicherung (studentische Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Versicherung zum Mindestbeitrag, …) oder bei privaten Versicherern. Danach wird das vertragliche Leistungsversprechen ausgerichtet. Man kann bei den geringen Beiträgen also nicht erwarten, dass die Tarife besonders leistungsstark sind (also bspw. gänzlich ohne Wartezeiten auskommen, freie Arztwahl bzw. Verzicht aufs Primär-/Hausarztprinzip, großzügige Zahnstaffeln, Psychotherapie zu 100 % ohne Sitzungsbegrenzung, Kostenerstattungssätze über den Höchstsätzen der Gebührenordnungen, Heilpraktiker / Alternativmedizin, operative Sehschärfenkorrektur, künstliche Befruchtung, PZR, Auslandsreiseschutzimpfungen usw.), vor allem wenn man sie mit “Normaltarifen” der PKV vergleicht. Zudem kommt hinzu, dass etwaige vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen (§ 19 VVG) sicherlich schwerer für den Versicherer nachzuweisen sind, wenn Versicherungsnehmer / versicherte Person aus dem Ausland kommen und somit die Rechte des Versicherers in diesem Fall ggf. öfter auf der Strecke bleiben (Rücktritt, Anfechtung, Kündigung, Vertragsanpassung).

Im Leistungsvergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es im Study Secure Premium in einzelnen Leistungsbereichen deutliche Minderleistungen und es sind besondere Wartezeiten zu beachten, bis überhaupt geleistet wird. Hier drohen ggf. hohe Kostenrisiken für die versicherte Person vor allem im Zahnbereich, bei Psychotherapie oder bestehenden Schwangerschaften! Ursächlich für diese vertraglich festgeschriebenen Minderleistungen ist sicherlich, dass im Ausland die zahnärztliche Versorgung deutlich schlechter ist als in Deutschland, dementsprechend auch der zahngesundheitliche Zustand der nach Deutschland kommenden Personen und die damit verbundenen hohen Kostenrisiken für die Versicherer (Zahnbehandlungen und Zahnersatz gehen durchaus schnell mal vierstellig pro Zahn) sollten sie auf Wartezeiten verzichten, großzügige Zahnstaffeln einführen bzw. sogar ganz darauf verzichten und quasi “unbegrenzt” leisten. Auch sind die Risiken bei der psychischen Gesundheit bzw. für psychische Erkrankungen dieser Personengruppe sicherlich erhöht (fremdes Land, Sprache, “Fernweh”, Leistungsdruck etc.).

Wenn man sich den Leistungseinschränkungen im Study Secure Premium aber bewusst ist, kann man sich darauf einstellen und wird im Fall der Fälle zumindest nicht überrascht. Stellt man im Auswahlprozess der Krankenversicherung fest, dass die tariflich vorgesehenen Leistungen nicht zu einem passen, muss man eben eine (teurere) leistungsstärkere Alternative wählen, wie einen der Tarife, die ottonova auf der eigenen Webseite auch grundsätzlich für ausländische Studierende anbietet (jedoch erst nach Einreise und mit umfangreicherer Gesundheitsprüfung).

Die größten auffallenden Leistungsdefizite, das heißt Leistungsausschlüsse und -beschränkungen betreffend, im Study Secure Premium (im Vergleich zur GKV) sind:

  • Primärarztprinzip (bei Nichtbeachtung 20 % Leistungsreduzierung)
  • 3 Monate Wartezeit für Aufwendungen für Zahnbehandlung, -ersatz, funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen und Kieferorthopädie
  • Zahnersatz, funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen und Kieferorthopädie nur zu 70 %, max. jedoch 500 Euro pro Versicherungsjahr (hier drohen hohe Kostenrisiken) – unfallbedingt werden die Kosten eines medizinisch notwendigen Zahnersatzes zu 100 % bis maximal 2.500 Euro innerhalb von 2 Versicherungsjahren erstattet
  • 8 Monate Wartezeit für Aufwendungen für Entbindung und ambulante Psychotherapie
  • ambulante Psychotherapie nur nach vorheriger Zusage die ersten 25 Sitzungen je Versicherungsfall (inklusive maximal 5 probatorischer Sitzungen) zu 100 % erstattungsfähig, danach zu 50 %
  • Aufwendungen für sonstige Rehabilitationsmaßnahmen (auch Kur- und Sanatoriumsbehandlung) sind in Summe innerhalb von 36 Monaten maximal bis zu 1.500 Euro erstattungsfähig
  • keine Aufwendungen für eine operative Sehschärfenkorrektur
  • keine Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
  • keine Entwöhnungsbehandlung aufgrund von Nikotinsucht
  • keine stationär durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen

Darüber hinaus gibt es noch weitere “Defizite” im Vergleich zu dem, was “normale” private Krankheitskostenvollversicherungen bei deutschen Versicherern sonst leisten (Heilpraktiker, PZR, osteopathische Leistungen durch nicht-ärztliche Leistungserbringer etc.). Beachtet werden sollte auch, dass bei Behandlungen in Deutschland ärztliche und zahnärztliche Leistungen bis maximal zu den Höchstsätzen der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig sind. Das ist an sich okay, aber darüber hinausgehende Kosten aufgrund von Honorarvereinbarungen werden eben nicht erstattet. Bei Behandlung in Privatkliniken besteht ein täglicher Eigenanteil von 150 Euro (max. 5.000 Euro Eigenbeteiligung pro Versicherungsjahr), von daher sollte man sich gut überlegen, ob man eine Privatklinik aufsucht. Für professionelle Zahnreinigungen und Schutzimpfungen aufgrund von Auslandsreisen wird gar nicht geleistet, viele gesetzliche Krankenkassen leisten hier aber Zuschüsse oder übernehmen die Kosten komplett (Satzungsleistungen)!

Die besonderen Wartezeiten entfallen bei Unfällen oder unvorhersehbaren Schwangerschaftskomplikationen. Sie entfallen ferner für Neugeborene im Falle der Kindernachversicherung gemäß § 2 (4) AVB/KKV. Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Sitz in Deutschland oder aus einem anderen Vertrag über eine private Krankenvollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung mit Sitz in Deutschland ausgeschieden sind, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens 2 Monate nach Beendigung der Vorversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz in Abweichung von § 2 (2) AVB/KKV im unmittelbaren Anschluss beginnen soll. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge.

Fazit

Der ottonova Study Secure Premium leistet insgesamt mehr als einfache befristete incoming-Krankenversicherung für Personen mit befristetem Aufenthaltstitel ohne Gesundheitsprüfung von Versicherern wie der HanseMerkur oder Ergo und ist solchen Tarifen vorzuziehen, vor allem auch aufgrund des Weiterversicherungsrechts in einem zeitlich unbefristeten Tarif. Er hat aber trotzdem noch Leistungssauschlüsse und -beschränkungen, die mitunter hohe Kostenrisiken bergen. Manche kann man vermeiden, wenn man sich an die Regelungen hält (Primärarztprinzip, Hilfsmittelbeschaffung über den Versicherer, etc.). Das Studieren der Versicherungsbedingungen ist also unerlässlich. Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte dem ottonova Study Secure Premium vorgezogen werden. Wer keinen Zugang zur GKV hat, dem stehen auch im Markt der deutschen privaten Krankenversicherung leistungsstärkere (Ausbildungs-)Tarife für Studierende zur Verfügung, die insbesondere bei Psychotherapie und im Zahnbereich mehr leisten (zusätzlich auch weitere pkv-typische Mehrleistungen zur GKV enthalten), aber natürlich dann auch teurer sind.