Rentenversicherung
“Die Rentenversicherung – interessiert mich doch nicht!” So oder so ähnlich wird man als Student auf die Frage nach der Altersvorsorge reagieren. Allerdings spielt der Ruhestand auch für den angehenden Akademiker eine Rolle – ein Grund mehr, die Rentenversicherung für Studenten etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Rentenversicherung – Studenten aufgepasst
Nach der Immatrikulation viele neue Freiheiten genießen – wen freut das nicht. Allerdings warten auch einige Pflichten auf die zukünftige Bildungselite. Und was im Rahmen der Krankenversicherung gilt, macht auch vor der Rentenversicherung für Studenten nicht halt. Gerade, wenn ein Nebenjob angetreten wird, besteht in der Regel nicht selten die Pflicht zum Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung.
Im Gros der Fälle spüren Rentenversicherung und Student nur wenig voneinander – schließlich handelt es sich dabei oftmals um die sogenannten 400-EUR-Jobs. In diesem Zusammenhang übernimmt der Arbeitgeber Anmeldung und Beitragszahlung u.a. zur Rentenversicherung (aktuell 15 Prozent) für Studenten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung. In diesem Fall übernimmt der Student die restlichen 4,9 Prozent bis zum vollen Beitragssatz.
>> kostenloser & unverbindlicher Rentenversicherungs-Vergleich <<
Ähnlich gestaltet sich die Situation beim Thema Rentenversicherung und Werkstudent – auch hier entsteht durch die Tätigkeit eine Versicherungspflicht, sofern es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung handelt (diese ist sozialversicherungsfrei; Def.: auf 50 Tage bzw. 2 Monate beschränkt, siehe unten). Als Werkstudent gelten Beschäftigte, die eine Immatrikulation nachweisen können und die geforderte Wochenarbeitszeit von 20 Stunden während der Vorlesungszeit nicht überschreiten. In den Semesterferien darf auch auf dem Niveau einer Vollzeitstelle gearbeitet werden. Als Abgrenzung zur klassischen Aushilfstätigkeit spricht man vom Werkstudent vor allem dann, wenn eine fachliche Nähe zwischen Beschäftigung und Studium besteht.
Bleibt die Beschäftigung als Werkstudent unter der Grenze von 400,- EUR, ändert sich aufgrund der Geringfügigkeit nichts (der Arbeitgeber trägt den fälligen Pauschalbetrag allein). Erst wenn das monatliche Einkommen diese Grenze überschreitet, spüren die Betroffenen das Dasein der Rentenversicherung im Studentenjob. Arbeitgeber und Student teilen sich in diesem Moment die Beiträge zur Rentenversicherung. Einzige Ausnahme – die Beschäftigung ist auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage begrenzt. In diesem Fall entfällt die Beitragszahlung zur Rentenversicherung für Studenten und den Arbeitgeber.
Während des Studiums sammelt ein Student also grundsätzlich für Zeiten im Nebenjob Rentenansprüche (je nach Beschäftigung in unterschiedlicher Höhe). Aber auch Studenten ohne Nebenbeschäftigung können Ansprüche sammeln. Nach dem 17. Lebensjahr können bis zu acht Jahre aus der Ausbildung der Rentenversicherung angerechnet werden (drei Jahre gelten als Beitragszeiten, die restliche Zeit erhält die Anwartschaftsrechte der Rentenversicherung).
>> kostenloser Studenten Rentenversicherungs-Vergleich <<
Rentenversicherung für Studenten fördern lassen
Wer in Deutschland einer nichtselbständigen Beschäftigung nachgeht, unterliegt nicht nur der Rentenversicherung, sondern kann diesbezüglich auch eine Förderung im Rahmen der Riester-Rente in Anspruch nehmen. Natürlich gilt dies auch im Zusammenhang mit der Rentenversicherung für Studenten. Allerdings muss in diesem Fall eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein – Betroffene müssen den erforderlichen Mindestanteil zur Riester-Rente tragen. Studenten ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung können diese Form der staatlichen Förderung nicht in Anspruch nehmen.
Private Rentenversicherung
Neben den Möglichkeiten zur freiwilligen Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kann sich ein Student natürlich auch im Rahmen der privaten Rentenversicherung absichern. Das dass gar nicht mal so schlecht ist, zeigt die Tatsache, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung immer weiter sinken (v.a. der Überalterung der Gesellschaft) und Studierende im Rentenalter wohl nur eine sehr geringe Rente erhalten werden. Generell wird zu einem frühstmöglichen Eintritt geraten, um bereits vom ersten Tag des Studiums Ansprüche aus der privaten Altersvorsorge zu erwerben und vom Zinseszins-Effekt zu profitieren. Ähnlich der privaten Krankenversicherung fallen für junge Antragsteller niedrige Beiträge an.
Dabei gibt es verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Eine Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung zeichnet sich durch eine Ansparung von Kapital mit laufenden Beitragszahlungen aus. Sobald der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt erreicht wird, erfolgt die lebenslange Auszahlung der monatlichen Rente. Weiterhin verfügt man oft über ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass vor der Fälligkeit des Versicherungsvertrages zwischen einer einmaligen Kapitalleistung oder der lebenslangen, monatlichen Rentenzahlung gewählt werden kann. Ebenfalls positiv ist, dass in der Regel keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung gefordert wird.
>> kostenloser & unverbindlicher Rentenversicherungs-Vergleich <<