Pflegeversicherung
In den ersten Tagen des Studiums denkt kaum ein Student über die Kranken- oder Pflegeversicherung nach. Schließlich gilt es, neue Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln. Dabei gibt es auch bei der Pflegeversicherung einige Grundregeln zu beachten. Grundsätzlich besteht für jeden angehenden Akademiker die Versicherungspflicht im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Studenten Pflegeversicherung muss also vom ersten Tag an nachgewiesen werden – egal, ob der Wohnsitz in Deutschland oder jenseits der Landesgrenzen (§ 20 Abs. 1 SGB XI) liegt. In den ersten Hochschulsemestern spürt allerdings das Gros wenig von der Studenten Pflegeversicherung – schließlich ist der überwiegende Teil der Studenten immer noch im Rahmen der Familienversicherung bei den Eltern mitversichert. Ähnlich der Krankenversicherung endet dieser Vorteil aber spätestens mit dem 25. Lebensjahr.
Was kommt nach der Familienversicherung
Mit dem 25. Lebensjahr stehen viele Studenten vor einer schwierigen Entscheidung. Schließlich endet mit der Familienversicherung auch die Pflegeversicherung und zum ersten Mal muss über den eigenen Versicherungsschutz nachgedacht werden. Grundsätzlich bieten sich in diesem Rahmen zwei mögliche Entscheidungswege an. Auf der einen Seite der Eintritt in die studentische Krankenversicherung, welche gleichzeitig die Studenten Pflegeversicherung einbezieht.
Je nach Alter müssen in diesem Zusammenhang 9,98 EUR bzw. 11,26 EUR (für über 23-Jährige Studenten ohne Kinder) für die Pflegeversicherung eingeplant werden. Auf der anderen Seite kann dank einer Befreiung von der Versicherungspflicht die Studenten Pflegeversicherung auch im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung abgeschlossen werden. BAföG-Empfänger erhalten, sofern sie ihre Pflegeversicherung selbst tragen, einen Zuschuss in Höhe von 9,00 EUR.
Pflegeversicherung und Nebenjob
Für die Studenten Pflegeversicherung gewinnt ein Nebenjob aus Studentensicht insofern an Bedeutung, dass die Wochenarbeitszeit die Grenze von 20 Stunden bzw. mehr als 26 Wochen im Jahr nicht überschreiten darf. In diesem speziellen Fall gelten Betroffene versicherungstechnisch als Arbeitnehmer und unterliegen damit in vollem Umfang der Sozialversicherungspflicht, was natürlich auch die Pflegeversicherung einschließt.
So lange man aber als Student geringfügig beschäftigt ist, zahlt man keine Sozialversicherungsbeiträge, das tut lediglich der Arbeitgeber. Nur zur Vervollständigung: Die Versicherungsfreiheit als Student endet grundsätzlich, sobald man das 26. Semester erreicht :-)